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Wahlregistrierung

Serbien-Wahl: Diese Frist müssen Wähler in Österreich jetzt beachten

Serbien-Wahl: Diese Frist müssen Wähler in Österreich jetzt beachten
(Symbolbild FOTO: iStock)
2 Min. Lesezeit |

Wer bei der serbischen Parlamentswahl am 25. Oktober aus Österreich seine Stimme abgeben möchte, muss rechtzeitig aktiv werden. Für die Anmeldung zur Wahl im Ausland läuft eine wichtige Frist.

Serbien wählt am 25. Oktober 2026 ein neues Parlament. Auch Wahlberechtigte, die sich in Österreich oder einem anderen Land aufhalten, können ihre Stimme im Ausland abgeben. Dafür müssen sie allerdings zuvor beantragen, dass im einheitlichen Wählerverzeichnis vermerkt wird, dass sie außerhalb Serbiens wählen möchten.

Die entscheidende Frist endet am 3. Oktober 2026 um Mitternacht. Der Antrag muss über eine diplomatisch-konsularische Vertretung der Republik Serbien gestellt werden.

Diese Angaben werden benötigt

Im Antrag müssen unter anderem Name und Nachname, der Name eines Elternteils, die persönliche Identifikationsnummer JMBG, die Meldeadresse in Serbien sowie die Adresse des Aufenthaltsortes im Ausland angegeben werden. Zusätzlich wird eine Kopie eines gültigen serbischen Reisepasses oder Personalausweises benötigt.

Wer noch nicht im einheitlichen Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann gleichzeitig einen Antrag auf Eintragung stellen. Vor der Anmeldung empfiehlt es sich daher, zunächst zu überprüfen, ob man bereits im Wählerverzeichnis erfasst ist.

Für die große serbische Community in Österreich bedeutet das: Wer am 25. Oktober von Österreich aus wählen möchte, sollte sich spätestens bis 3. Oktober darum kümmern.

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KO KOSMO-Redaktion
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