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Gesetzesreform

Budapest knickt ein: Orbáns LGBTQ-Gesetz fällt unter EU-Druck

Budapest knickt ein: Orbáns LGBTQ-Gesetz fällt unter EU-Druck
FOTO: EPA/Marton Kovacs)
2 Min. Lesezeit |

Ungarn reformiert sein umstrittenes LGBTQ-Gesetz – ausgerechnet jetzt, wo der Druck aus Brüssel und von der Straße gleichzeitig wächst.

Die ungarische Regierung hat einen Gesetzesentwurf eingebracht, der das seit Jahren umstrittene LGBTQ-Gesetz der Vorgängerregierung grundlegend überarbeiten soll. Ziel der Reform ist es, die nationale Rechtslage mit den Vorgaben des EU-Rechts in Einklang zu bringen.

Neues Verbotskonzept

Das bisherige Gesetz, das im Zuge einer Änderung des Kinderschutzgesetzes im Jahr 2021 eingeführt worden war, untersagte die „Förderung“ und „Darstellung“ von Homosexualität gegenüber Minderjährigen. Nach dem neuen Entwurf soll künftig nur noch verboten sein, was die Entwicklung von Kindern „ernsthaft beeinträchtigen“ könnte. Informationen über Homosexualität und Geschlechtsveränderungen sollen damit für unter 18-Jährige wieder zugänglich werden.

Der Europäische Gerichtshof hatte das bisherige Gesetz am 21. April 2026 im Verfahren Kommission gegen Ungarn (Rechtssache C-769/22) als nicht vereinbar mit EU-Recht und den in Artikel 2 des EU-Vertrags verankerten Werten eingestuft. Premierminister Peter Magyar erklärte, seine Regierung werde „streng“ und „kompromisslos“ gegen Medieninhalte vorgehen, „die Minderjährigen zugänglich sind und sexuelle Gewalt, Manipulation und Ausbeutung fördern“ – unabhängig von der sexuellen Orientierung der betroffenen Personen.

Protest in Budapest

Die Pride-Parade 2025 in Budapest, die trotz eines offiziellen Verbots stattfand, wandelte sich zu einer breit angelegten Anti-Regierungs-Demonstration und verdeutlichte damit die anhaltende Unzufriedenheit innerhalb der LGBTQ-Community. Mehr als 100.000 Menschen nahmen an der Demonstration am 28. Juni 2025 teil, nachdem das ungarische Parlament im März 2025 ein Gesetz zur Änderung des Versammlungsrechts verabschiedet hatte, das Veranstaltungen verbietet, die gegen das Kinderschutzgesetz von 2021 verstoßen.

Auch für die bosnisch-kroatisch-serbische Diaspora in Österreich sind die geplanten Änderungen von Bedeutung, da sie die rechtliche Lage und gesellschaftliche Sichtbarkeit von Menschen unterschiedlicher sexueller Orientierungen in einem benachbarten Herkunftsland unmittelbar berühren.

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KO KOSMO-Redaktion
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