Kärnten als Vorbild, Wien und die Steiermark unter Beschuss: Österreichs Minderheitenschutz offenbart ein gefährliches Gefälle.
Der Europarat hat in einer aktuellen Bewertung erhebliche regionale Unterschiede beim Schutz der in Österreich anerkannten Minderheitensprachen festgestellt. Grundlage ist der fünfte Evaluierungsbericht, der am 15. März 2023 angenommen wurde, sowie die am 19. März 2025 beschlossene Zwischenevaluation der kurzfristigen Empfehlungen. Besonders Wien und die Steiermark stehen dabei in der Kritik, da die dort getroffenen Maßnahmen den Anforderungen der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen nicht ausreichend entsprechen. Die Charta ist in Österreich seit 2001 in Kraft und verpflichtet die Unterzeichnerstaaten zum aktiven Schutz von insgesamt sechs anerkannten Sprachen – darunter Burgenlandkroatisch, Slowenisch, Ungarisch, Romani, Tschechisch und Slowakisch.
Kärnten als Vorbild
Trotz eines vom Europarat grundsätzlich als „gut entwickeltes System“ eingestuften Rahmens bleibt die Umsetzung in einzelnen Bundesländern lückenhaft. Kärnten gilt in diesem Vergleich als Referenzmodell. Slowenisch ist dort flächendeckend im Bildungssystem verankert – von der frühkindlichen Betreuung bis hin zur universitären Ausbildung.
Im Schuljahr 2024/25 wurden laut Europarat 2.372 Kinder an 53 Volksschulen zweisprachig unterrichtet. Der Europarat würdigt die kärntnerischen Bemühungen, „die Präsenz von Minderheitensprachen in Bildung, Verwaltung und öffentlichem Leben zu stärken“, weist jedoch gleichzeitig auf einen „starken Rückgang“ beim Übergang von der Volksschule in die Sekundarstufe hin. Auch der Mangel an zweisprachigen Lehrkräften und geeigneten Unterrichtsmaterialien bleibt ein ungelöstes Problem.
Im Burgenland zeigt sich ein ähnliches Bild: Burgenlandkroatisch, Ungarisch und Romani werden zwar aktiv gefördert, doch die praktische Umsetzung im Behördenalltag hinkt hinterher. Als positives Beispiel für den alltäglichen Gebrauch von Minderheitensprachen hebt der Europarat ein Pflegeheim in Schandorf im Burgenland hervor. Dennoch fehlen in vielen Bereichen übersetzte Formulare sowie ausreichend zweisprachig qualifiziertes Personal in öffentlichen Einrichtungen.
Scharfe Wien-Kritik
Deutlich schärfer fällt die Kritik an Wien und der Steiermark aus. Der Wiener Ansatz entbehrt laut Europarat jeglicher struktureller Grundlage. Die Komenský-Schule in Wien, die zweisprachigen Unterricht anbietet, gilt zwar als Vorzeigeprojekt, ihre langfristige Absicherung ist jedoch ungewiss. Der Europarat fordert Österreich in seinem Bericht ausdrücklich auf, eine nachhaltige und ausreichende Finanzierung der Komenský-Schule sicherzustellen, da sie die zentrale Möglichkeit für Unterricht in Tschechisch und Slowakisch in der Hauptstadt darstellt.
In der Steiermark mangelt es an gesetzlichen Rahmenbedingungen; bestehende Initiativen zur Förderung von Minderheitensprachen werden überwiegend privat getragen. Erschwerend kommt hinzu, dass der Bund die Volksgruppenfördermittel – die 2024 rund 7,9 Millionen Euro betrugen – für die Jahre 2025 und 2026 kürzen will. Konkret sind Kürzungen von 189.000 Euro für 2025 und 599.000 Euro für 2026 vorgesehen, die vor allem die Fördertöpfe „Interkulturelle Förderungen“ und „Sonstige Zuschüsse“ betreffen, während die Basisförderung und Medienförderung der anerkannten Volksgruppen unverändert bleiben.