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Bahnreform

Klimaticket wird 2027 erneut teurer: So viel soll es künftig kosten

Klimaticket wird 2027 erneut teurer: So viel soll es künftig kosten
FOTO: klimaticket.at, iStock
5 Min. Lesezeit |

Die Regierung spricht von einer Preisbremse, doch günstiger wird das österreichweite Klimaticket dadurch nicht. Für Pendler und Vielfahrer zeichnet sich 2027 die nächste Erhöhung ab. Was das Ticket voraussichtlich kosten wird und wie sich Beschäftigte einen Teil des Preises vom Arbeitgeber ersetzen lassen können.

Das bundesweit gültige KlimaTicket Ö soll 2027 um zwei Prozent teurer werden. Darauf hat sich die Bundesregierung im Rahmen der geplanten ÖBB-Reform verständigt. Der Preis des klassischen Tickets würde damit rechnerisch von derzeit 1.400 auf 1.428 Euro steigen.

Ursprünglich war eine automatische Anpassung um 3,6 Prozent vorgesehen. In diesem Fall hätte das Ticket rechnerisch 1.450,40 Euro gekostet. Die von der Regierung angekündigte „Preisbremse“ verhindert somit lediglich eine stärkere Verteuerung.

Keine echte Preissenkung

Für Klimaticket-Kunden bedeutet die Entscheidung eine Ersparnis von rund 22 Euro gegenüber der ursprünglich geplanten Erhöhung. Dabei handelt es sich allerdings weder um eine Auszahlung noch um eine Vergünstigung gegenüber dem aktuellen Preis.

Im Vergleich zu 2026 würden Besitzer eines klassischen Klimatickets weiterhin 28 Euro mehr bezahlen. Die Bezeichnung „Preisbremse“ bezieht sich ausschließlich darauf, dass die Erhöhung mit zwei Prozent unter der ursprünglich vorgesehenen Anpassung von 3,6 Prozent bleibt.

Auf den Monat umgerechnet würde das klassische KlimaTicket Ö künftig 119 Euro kosten. Pro Tag wären es bei einer ganzjährigen Nutzung rund 3,91 Euro. Der derzeitige Preis von 1.400 Euro entspricht ungefähr 116,67 Euro monatlich beziehungsweise 3,84 Euro täglich.

Ermäßigtes Ticket wird ebenfalls teurer

Das ermäßigte KlimaTicket Ö kostet derzeit 1.050 Euro. Eine Erhöhung um zwei Prozent würde einen voraussichtlichen Preis von 1.071 Euro im Jahr 2027 ergeben. Das entspricht 89,25 Euro pro Monat oder rund 2,93 Euro pro Tag.

Das KlimaTicket Ö Jugend ist für Personen erhältlich, deren Ticket spätestens einen Tag vor dem 26. Geburtstag zu gelten beginnt. Das Seniorenticket kann ab dem 65. Geburtstag genutzt werden.

Das KlimaTicket Ö Spezial richtet sich unter anderem an Menschen, deren österreichischer Behindertenpass einen Behinderungsgrad von mindestens 70 Prozent oder einen entsprechenden Vermerk zur Fahrpreisermäßigung enthält.

Die endgültigen Preise für 2027 sind allerdings noch nicht in den geltenden Tarifbestimmungen veröffentlicht. Bis zur offiziellen Anpassung der Verordnung beziehungsweise der Geschäftsbedingungen sollten die errechneten Beträge daher als angekündigte und voraussichtliche Preise bezeichnet werden.

Preisentwicklung seit der Einführung

Das KlimaTicket Ö wurde im Oktober 2021 eingeführt. Bis Ende 2024 blieb der reguläre Preis bei 1.095 Euro. Danach folgten innerhalb kurzer Zeit mehrere Erhöhungen:

Von 2021 bis Ende 2024: 1.095 Euro
Ab 1. Jänner 2025: 1.179,30 Euro
Ab 1. August 2025: 1.300 Euro
Ab 1. Jänner 2026: 1.400 Euro
Ab 2027 geplant: 1.428 Euro

Kommt die angekündigte Erhöhung wie geplant, wäre das klassische Klimaticket seit seiner Einführung um rund 30 Prozent teurer geworden. Zwischen Anfang 2025 und 2027 läge der Preisanstieg bei knapp 249 Euro.

Regionale Tickets nicht automatisch betroffen

Die angekündigte Begrenzung auf zwei Prozent betrifft ausdrücklich das österreichweit gültige KlimaTicket Ö. Für regionale Klimatickets und Jahreskarten entscheiden weiterhin die Bundesländer beziehungsweise die zuständigen Verkehrsverbünde über die Preise.

Die Regelung gilt daher nicht automatisch für die Wiener Jahreskarte, das VOR KlimaTicket Region, das VOR KlimaTicket MetropolRegion oder die Klimatickets der einzelnen Bundesländer.

Wer überwiegend innerhalb Wiens oder eines bestimmten Bundeslandes unterwegs ist, sollte deshalb vergleichen, ob ein regionales Ticket ausreichend und günstiger ist. Das bundesweite Ticket ist vor allem für Personen interessant, die regelmäßig zwischen mehreren Bundesländern pendeln oder häufig innerhalb Österreichs reisen.

Gültigkeitsbeginn entscheidet

Bei den bisherigen Preisanpassungen war nicht der Tag der Bestellung, sondern der erste Gültigkeitstag des Tickets maßgeblich. Das KlimaTicket kann für einen frei gewählten Zeitraum von zwölf Monaten erworben werden.

Eine Bestellung im Dezember schützt daher nicht automatisch vor dem neuen Preis. Beginnt das Ticket erst im Jänner 2027, dürfte bereits der neue Tarif gelten. Ein zu einem früheren Preis gekauftes und bereits laufendes Ticket wird dagegen nicht nachträglich verteuert.

Das KlimaTicket kann derzeit maximal zwei Monate vor dem gewünschten Gültigkeitsbeginn gekauft werden. Bei einer Onlinebestellung kann der erste Gültigkeitstag frühestens 15 Tage nach dem Vertragsabschluss liegen.

Arbeitgeber kann Kosten übernehmen

Beschäftigte sollten prüfen, ob ihr Unternehmen einen Zuschuss zum KlimaTicket anbietet. Arbeitgeber können die Kosten einer Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei übernehmen.

Das Ticket muss zumindest am Wohn- oder Arbeitsort gelten. Beschäftigte können das Ticket auch selbst kaufen und die Rechnung beim Unternehmen einreichen. Der Arbeitgeber kann anschließend den gesamten Preis oder einen Teil davon steuerfrei ersetzen.

Grundsätzlich muss das Öffi-Ticket zusätzlich zum vereinbarten Gehalt gewährt werden. Wird lediglich ein Teil des bisherigen Gehalts gegen ein Klimaticket ausgetauscht, liegt normalerweise keine begünstigte zusätzliche Arbeitgeberleistung vor. Für bereits bestehende Fahrtkostenzuschüsse können besondere Regelungen gelten.

Auswirkung auf das Pendlerpauschale

Ein vom Arbeitgeber bezahltes Jobticket schließt das Pendlerpauschale seit 2023 nicht mehr automatisch vollständig aus. Der steuerfrei übernommene Ticketpreis wird jedoch vom errechneten Pendlerpauschale abgezogen.

Ist das zustehende Pendlerpauschale höher als der Arbeitgeberzuschuss, kann der verbleibende Differenzbetrag weiterhin berücksichtigt werden. Der Pendlereuro bleibt trotz Jobticket ungekürzt erhalten.

Wer bereits ein Pendlerpauschale bezieht und künftig einen Zuschuss zum KlimaTicket erhält, sollte deshalb die Auswirkungen mit der Lohnverrechnung oder im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung prüfen.

Familienaufschlag ermöglicht Kindermitnahme

Zum KlimaTicket Ö kann derzeit ein Familienaufschlag von 140 Euro pro Jahr gebucht werden. Damit darf die Ticketinhaberin oder der Ticketinhaber bis zu vier Kinder zwischen sechs und unter 15 Jahren mitnehmen.

Die Kinder müssen nicht mit der erwachsenen Person verwandt sein und auch nicht bereits beim

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KO KOSMO-Redaktion
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