Eine umgestürzte Wodkaflasche, ein toter Mitbewohner – und wochenlanger Schweigen. Jetzt fiel das Urteil.
Ein 36-jähriger Mann ist in Österreich zu einer Höchststrafe verurteilt worden. Er hatte seinen Mitbewohner getötet und die Leiche wochenlang in der gemeinsamen Wohnung unter seinem Bett verborgen gehalten. Entdeckt wurde der Tote schließlich am 3. April – nachdem Nachbarn wegen des Verwesungsgeruchs die Polizei alarmiert hatten.
Streit eskaliert tödlich
Ausgangspunkt des tödlichen Konflikts war ein Streit zwischen dem Angeklagten und seinem 41-jährigen Mitbewohner, ausgelöst dadurch, dass der 36-Jährige eine Wodkaflasche umstieß. Die Situation eskalierte, beide Männer gerieten außer Kontrolle.
Ein gerichtsmedizinisches Gutachten stellte fest, dass der Tod durch Würgen – eine Halskompression – herbeigeführt wurde. Der Angeklagte selbst schilderte das Geschehen vor Gericht mit den Worten: „Wir sind runtergedonnert. Ich bin auf ihn draufgefallen in der Brustgegend und mit dem Knie so reing’fahren in der Halsgegend.“ Er behauptete, der Tod sei unbeabsichtigt gewesen.
Auf die Frage, warum er keinen Rettungsdienst gerufen habe, antwortete er: „Weil ich sicher war, dass er tot war.“
Urteil nicht rechtskräftig
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hat sowohl Nichtigkeitsbeschwerde als auch Berufung eingelegt.
Zusätzlich zur Verurteilung wurde der Mann gemäß § 21 Absatz 2 StGB in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Die Staatsanwältin bezeichnete den Angeklagten im Zuge des Verfahrens als Opfer einer „psychosozialen Verwahrlosung“.