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Sozialbetrugsprozess

Sozialbetrug: Bosnische Familie soll PVA um 300.000 Euro geprellt haben

Sozialbetrug: Bosnische Familie soll PVA um 300.000 Euro geprellt haben
(Symbolbild FOTO: iStock)
3 Min. Lesezeit |

Ein Rollator, drei Befunde, drei Meinungen: Ein mutmaßlicher schwerer Sozialbetrug in Wiener Neustadt bleibt vorerst ohne Urteil.

Am Landesgericht Wiener Neustadt muss sich ein 60-jähriger Mann mit bosnischer Staatsbürgerschaft wegen mutmaßlichen schweren Sozialbetrugs verantworten. Weil die medizinischen Befunde einander widersprechen, wurde die Verhandlung vertagt.

Ein weiteres Gutachten soll nun Klarheit bringen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Im Mittelpunkt steht der Vorwurf, der Mann habe nach einem Schlaganfall bei Untersuchungen der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) seine Beschwerden übertrieben oder gar vorgetäuscht, um an Leistungen zu kommen. Mit ihm auf der Anklagebank sitzen seine 58-jährige Ehefrau und die 32-jährige Schwiegertochter.

Der Prozess hatte im August mit den Einvernahmen der Angeklagten und der Befragung medizinischer Sachverständiger begonnen. Ein Urteil gab es nicht. Stattdessen vertagte das Gericht die Verhandlung, um ein zusätzliches medizinisches Gutachten einzuholen, das den Gesundheitszustand des 60-Jährigen abschließend beurteilen soll.

Laut dem Sachverständigen der PVA waren bei den bisherigen Untersuchungen „zahlreiche Widersprüche“ aufgefallen. Die Angaben hätten somit kein schlüssiges, medizinisch zusammenhängendes Bild ergeben. Für sämtliche Angeklagten gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

Konkrete Vorwürfe

Laut Anklage soll der Mann zwischen März 2022 und Oktober 2024 gegenüber den Gutachterkommissionen der PVA schwere Bewegungsstörungen, Harn- und Stuhlinkontinenz sowie ausgeprägte kognitive Beeinträchtigungen geltend gemacht haben. Auffällig erschien den Ermittlern unter anderem, dass er sich vor den Kommissionen betont langsam mit einem Rollator fortbewegt haben soll.

Wie die Staatsanwaltschaft ausführt, wurden dem Angeklagten bislang 23.724 Euro an Pflegegeld (April 2022 bis Februar 2025) und 23.073 Euro an Rehabilitationsgeld (Jänner 2023 bis Februar 2024) ausbezahlt. Dazu kamen rund 21.208 Euro an Invaliditätspension (März 2024 bis Mai 2025).

Den Gesamtschaden beziffert die Anklage mit mehr als 300.000 Euro. Eingerechnet sind dabei auch beantragte, aber noch nicht ausbezahlte Ansprüche. Der größere Teil entfällt auf Pensionen, die künftig bezogen werden sollten.

Mitangeklagte Frauen

Die 58-jährige Ehefrau soll bei einer Kontrolluntersuchung im Mai 2023 unwahre Angaben gemacht haben. Der 32-jährigen Schwiegertochter wird vorgeworfen, Ärzten und der PVA falsche Informationen zu ihrem Gesundheitszustand, ihrem Wohnsitz und zu Auslandsaufenthalten erteilt zu haben.

Zusätzlich muss sie sich gesondert wegen Sozialbetrugs verantworten. Weil sie einen gemeinsamen Haushalt mit ihrem Lebensgefährten verschwiegen haben soll, seien ihr zu Unrecht 68.877 Euro an Mindestsicherung und Sozialhilfe zugeflossen.

Im Akt liegen derzeit drei medizinische Befunde, die zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangen. Wie schwer die gesundheitlichen Einschränkungen tatsächlich sind, ist damit offen.

Das neu angeordnete Gutachten soll die Widersprüche bewerten und klären, ob die geschilderten Beeinträchtigungen den geltend gemachten Leistungen entsprechen. Erst danach ist mit weiteren Verhandlungsschritten zu rechnen.

Bis dahin gilt für alle Angeklagten die Unschuldsvermutung.

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KO KOSMO-Redaktion
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