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Chronik

Täter seit Jahren im Visier der Behörden: CSD-Anschlag hätte verhindert werden können

Täter seit Jahren im Visier der Behörden: CSD-Anschlag hätte verhindert werden können
FOTO: EPA
2 Min. Lesezeit |

Seit seiner Jugend im Visier der Behörden, am Ende trotzdem am Steuer. Zwei Experten aus West Point nennen nun die Gründe.

Zwei Terrorismusexperten erheben nach dem Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin schwere Vorwürfe gegen die deutschen Behörden und sprechen von einem Systemversagen. Laut ihrer Studie, die das Combating Terrorism Center in West Point veröffentlicht hat, wäre die Tat vom 25. Juli vermeidbar gewesen.

Eine 65-jährige Frau aus Polen kam beim CSD im Berliner Tiergarten ums Leben, mehr als 30 weitere Menschen erlitten Verletzungen. Der Täter bewegte sich mit einem gemieteten Kastenwagen auf das Veranstaltungsgebiet zu.

Studie aus West Point

Verfasst wurde die Untersuchung von dem aus Österreich stammenden Nikolaus Stockhammer und dem aus den USA stammenden Adrian Shtuni. Sie bescheinigt den deutschen Behörden ein „Systemversagen“. Herausgegeben hat die Studie das Combating Terrorism Center an der US-Militärakademie West Point.

Gegenüber „Bild“ sagte Stockhammer: „Es gab zu schwere Koordinationsfehler bei den Behörden.“ Außerdem verlangt er ein härteres Vorgehen gegen Personen, die als gefährlich gelten: „Man muss in Deutschland nun ernsthaft über Präventivhaft, Fußfesseln oder Sicherheitsverwahrung für solche Gefährder aus diesen Milieus reden. Da kommt man nicht drumherum. Es geht schließlich um die Sicherheit der Menschen. Und bei deren Schutz hat man hier aus unserer Sicht versagt.“

Der Attentäter

Der Attentäter Abdoul B. war als Höchstgefährder eingestuft und stand seit seinem 16. Lebensjahr unter Beobachtung des Verfassungsschutzes. Trotzdem gelang es ihm, einen Kastenwagen zu mieten und sich dem CSD zu nähern. B. war außerdem wegen Körperverletzung vorbestraft.

Im Mai 2026 wurde er zu einer Jugendstrafe von 22 Monaten verurteilt, nachdem er eine Ausreise in den Libanon mit dschihadistischem Motiv abgebrochen hatte. Da die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hatte, war das Urteil nicht rechtskräftig. Sein Haftbefehl wurde deshalb unter Auflagen außer Vollzug gesetzt.

Obwohl er an einem Deradikalisierungsprogramm teilnahm und zeitweise vom LKA überwacht wurde, stand er zum Zeitpunkt des Anschlags nicht unter Beobachtung. Am 25. Juli kam es während des CSD im Berliner Tiergarten zu dem Anschlag.

Die Bundesanwaltschaft stellte das Ermittlungsverfahren gegen Abdoul B. wegen des Verdachts des Mordes und des versuchten Mordes formal ein; die Ermittlungen gegen mögliche Hintermänner dauerten an.

Im Zentrum der Kritik, die die Experten an Koordination und Gefahrenabwehr üben, stehen die Ermittlungen sowie die Bewertung der Abläufe.

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KO KOSMO-Redaktion
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