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NEUERUNGEN

Ab 2019: E-Card mit Foto bekommt Zusatzfunktionen

E-Card mit Foto
(FOTO: SVC/Wilke)

Wie der Hauptverbandschef Alexander Biach fordert, soll die E-Card in Zukunft nicht nur ein Foto haben, sondern auch als neuartige Bürgerkarte fungieren.

Der Chef des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger fügte zudem hinzu, dass die alten E-Cards ab 2019 nach und nach ausgetauscht werden. Vier Jahre soll die Übergangsfrist dauern, denn ab 2023 ist das Foto auf der E-Card Pflicht.

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Fort-und Weiterbildung steht für die Österreicher ganz oben auf der Liste, um am Arbeitsmarkt wettbewerbsfähig zu bleiben. Mit dem Auswandern sind sie eher zurückhaltend – nur 38 Prozent wären bereit für den Job das Land zu verlassen.

E-Card als Bürgerkarte
Ferner soll es mit der E-Card möglich sein, Amtswege zu absolvieren. Darunter fallen zum Beispiel Änderungen des Wohnsitzes, Verlustmeldungen oder der Antrag auf eine Wahlkarte. „Es haben mehr Menschen eine E-Card als einen Pass“, sagte Biach,
Die Funktion der E-Card als Bürgerkarte gebe es zwar bereits, jedoch fand das Lesegerät dafür nur wenig Anklang, weshalb derzeit nur 37.000 E-Cards mit dieser Funktion ausgestattet sind.

Neue Elga-Verordnung
Ebenso wurde angekündigt, dass es im Oktober eine Verordnung für die E-Medikation geben soll. Dies sei bereits mit Gesundheitsministerin Pamela Rendi-Wagner abgesprochen.

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Hierbei handelt es sich um eine Datenbank, in welcher alle verschriebenen und in der Apotheke gekauften Medikamente gespeichert werden. Diese Aufzeichnungen sind Teil der elektronischen Gesundheitsakte Elga.

Elga soll nicht nur die Arbeit der diversen Gesundheitsinstitutionen erleichtern und effizienter machen, sondern gleichzeitig auch 80 Millionen an Verwaltungsaufwand pro Jahr einsparen.