Einem 60-jährigen Verkäufer aus dem Bezirk Vöcklabruck, der mehr als drei Jahre für seine Firma tätig war, wurde während seines korrekt gemeldeten Krankenstands die Kündigung zugesandt.
Eine nachfolgende schriftliche Mitteilung des Firmenchefs warf ihn aus der Bahn: Für das Jahr 2021 würden alle Provisionsansprüche mit einem festen Provisionssatz neu berechnet, da es für dieses Kalenderjahr keine gültige Provisionsvereinbarung gab.
Obwohl der ehemalige Verkäufer den Verlust von rund 21.000 Euro an noch nicht ausbezahlten Provisionen und einer Einmal-Prämie von 2.000 Euro gegenüberstellen musste, akzeptierte er das Angebot seines ehemaligen Arbeitgebers nicht. Statt dessen suchte er Hilfe bei der Arbeiterkammer Oberösterreich (AK OÖ). Die AK OÖ reichte Klage auf die Provisionen des Jahres 2022 ein und nahm eine erneute Prüfung aller im Kalenderjahr 2021 abgeschlossenen Verkaufsgeschäfte vor.
Die Rechtsberatung der AK OÖ stellte fest, dass bei weiteren 18 Verkaufsgeschäften noch Provisionen ausstehen und klagte den daraus resultierenden Betrag von rund 41.000 Euro zusätzlich ein. Das erste Gerichtsverfahren endete mit einem rechtskräftigen Urteil im Sinne des Arbeitnehmers, und der ehemalige Arbeitgeber beglich auch die in einem zweiten Verfahren eingeforderten Provisionszahlungen. Insgesamt erhielt der 60-Jährige 68.778,45 Euro inklusive Zinsen, die die AK OÖ für ihn vor Gericht erstritten hat.
Inzwischen thematisiert die AK OÖ den Gender Pension Gap – die Pensionslücke zwischen den Geschlechtern. Laut Berechnungen wäre in Oberösterreich der Tag, an dem Frauen aufgrund ihrer Benachteiligung keine Rentenzahlungen mehr erhalten würden, der 16. Juli. Im Vergleich der Bundesländer liegt Oberösterreich mit 45,8 Prozent (der Betrag, den weibliche Arbeitnehmer weniger erhalten als männliche Arbeitnehmer) auf dem vorletzten Platz.