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AUSZAHLUNGEN

Ab 1. August: Diese Personen bekommen 1.800 Euro

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(FOTO: iStock)

„Die Unterstützungsmaßnahmen für Künstler werden schnell und unbürokratisch weitergeführt“, sagt Kunst- und Kulturstaatssekretärin Mayer.

Ab Anfang August gehen die wesentlichsten Unterstützungsinstrumente der Bundesregierung für Künstler weiter. Bei der Überbrückungsfinanzierung für selbstständige Künstler bei der SVS (Sozialversicherung der Selbstständigen) sind Anträge ab 1. August möglich, beim Corona-Fonds des KSVF (Künstlersozialversicherungsfonds) ab 2. August.

„Einige Bereiche des Kulturbetriebs brauchen trotz weitgehender Öffnungen noch etwas Zeit, um wieder voll Fahrt aufzunehmen“, sagt Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer heute. „Deshalb ist es gut, dass wir unsere erfolgreichen Unterstützungsmaßnahmen für diese Bereiche noch einmal um drei Monate verlängern konnten. Das Kunst- und Kulturleben in Österreich soll in seiner vollen Breite und Vielfalt wieder aufleben – der Bund unterstützt dort, wo es notwendig ist.“

600 Euro pro Monat:
Alle Personen, die Kunst und Kultur schaffen, vermitteln, ausüben oder lehren und mit Stichtag 1. November 2020 selbständig versichert waren, haben bei der Überbrückungsfinanzierung der SVS Anspruch auf eine Antragstellung. Sie können für das dritte Quartal 2021 eine Einmalzahlung von 1.800 Euro (600 Euro pro Monat) beantragen.

Covid-19-Fonds:
Da sie in der Regel einen niedrigen Lohn bekommen, steht für das dritte Quartal 2021 eine weitere Zahlung von 1.000 Euro an.

Quelle: Heute-Artikel