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EINKOMMEN

Ab 2025: DIESE Personen bekommen weniger Nettogehalt

FOTO: iStock/Nuttawan Jayawan
FOTO: iStock/Nuttawan Jayawan

In Österreich werden Verträge wie Miet- oder Handyverträge bereits seit langem an die Inflation angepasst. Diese Praxis hat sich in letzter Zeit auch auf Sozialleistungen erstreckt. Gesetzliche Anpassungen betreffen nun unter anderem die Familienbeihilfe und Einkommensgrenzen, die jährlich angehoben werden.

Dennoch zeigt sich, selbst nach der Abschaffung der „Kalten Progression“, eine neue Herausforderung für Arbeitnehmer: die Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge.

Veränderte Höchstbeitragsgrundlagen

Derzeit liegt die monatliche Höchstbeitragsgrundlage der Sozialversicherung in Österreich bei 7.070 Euro. Mit der Indexierung 2025 wird dieser Betrag nach der Aufwertungszahl von 1,063 um 6,3 Prozent auf 7.494 Euro steigen. Diese Anpassung könnte sich für Arbeitnehmer mit höheren Gehältern, die keine Gehaltserhöhung erhalten, nachteilig auswirken. Es wird erwartet, dass insbesondere Besserverdiener im nächsten Jahr aufgrund der prozentuell höher ausfallenden Sozialversicherungsbeiträge ein geringeres Nettoeinkommen haben könnten.

Wirtschaftliche Implikationen

Laut „Finanz.at“ könnten Gehälter ab 6.300 Euro brutto von den Anpassungen besonders betroffen sein. Auch die jährliche Höchstbeitragsgrundlage erfahren eine Anhebung von 84.840 Euro auf 90.300 Euro und die Geringfügigkeitsgrenze wird von 518,44 Euro auf 551,10 Euro monatlich erhöht. Diese Änderungen erfolgen durch die errechnete Aufwertungszahl, die die Schwellenwerte und Höchstbeiträge in neue Regionen hebt.

Obwohl die Abschaffung der kalten Progression ursprünglich als Entlastung für viele Arbeitnehmer eingeführt wurde, zeigt sich nun, dass die Sozialversicherungsbeiträge einige Personen vor finanzielle Herausforderungen stellen könnten.