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Initiativantrag

Ab Herbst: Diese Geldpakete kommen auf euch zu!

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(FOTO: iStock/filmfoto, EPA/Max Brucker)

Bisher hat die Bundesregierung für die Jahre 2022 bis 2026 rund 40 Milliarden Euro an Entlastungsmaßnahmen im Kampf gegen die Inflation beschlossen. Nun folgen weitere Maßnahmen. In der sitzungsfreien Zeit haben die Regierungsparteien intensiv an einem mehrteiligen Programm gegen die Teuerung gearbeitet und starten damit in mehreren Themenbereichen in den Herbst. All diese Maßnahmen werden bereits heute per Initiativantrag im Nationalrat eingebracht.

Mieten werden mit 5 Prozent gedeckelt

Im kommenden Jahr würde alleine bei den gemeinnützigen Wohnungen eine Erhöhung von 15 Prozent anstehen.
Daher werden alle geregelten Mietformen künftig um maximal 5 Prozent steigen, selbst wenn die Inflation darüber liegt. Diese Regelung gilt für die kommenden 3 Jahre (2024, 2025 und 2026). Das wird beispielsweise im gemeinnützigen Wohnbau dazu führen, dass 2024 nur 5 Prozent Erhöhung (statt 15 Prozent) wirksam wird. In Zukunft werden auch Kategorie- und Richtwertmieten nur einmal pro Jahr erhöht werden können. Darüber hinaus arbeitet die Bundesregierung an einer dauerhaften Lösung, um auch für allfällige künftige Phasen höherer Inflation Planungssicherheit zu geben.

Gebührenstopp auf Bundesebene

Der Bund hat bereits im Frühjahr einen Stopp der Bundesgebühren beschlossen. Dieser wird nun erweitert. Das bedeutet: Beim Klimaticket und der Mautvignette wird es keine Erhöhungen geben. Die Vignette wäre ansonsten von 96 auf 110 Euro gestiegen.

Darüber hinaus hat die Bundesregierung im Frühjahr ein Anreizsystemangekündigt, damit Gemeinden ihre kommunalen Gebühren 2024 nicht erhöhen (Wasser, Abwasser, Müll). In Abstimmung mit den Bundesländern wird der Bund 150 Millionen Euro Zweckzuschuss zur Verfügung stellen, mit dem Einnahmenausfälle der Gemeinden, die auf Erhöhungen verzichten, kompensiertwerden können. Für die Finanzierung wird ein Teil der Einnahmen aus der Übergewinnsteuer der Stromkonzerne herangezogen.

Krisengewinne von Energiekonzernen werden abgeschöpft

„Der Gebührenstopp wird vollzogen. Und: Um Mobilität für alle Menschen möglich zu machen, werden Preise für Vignette und Klimaticket eingefroren. Wir gehen sorgsam und nachhaltig vor, bei der LKW-Maut machen wir den Schritt zur Ökologisierung. Da wird es künftig eine CO2-Tangente geben. Nicht zuletzt: Wir verschärfen die Steuer auf Zufallsgewinne auf fossile Energie. Mit diesen kleinen und größeren Schrauben im Werkzeugkoffer sorgen wir dafür, dass das Leben für die Menschen, die bereits viel tragen nicht untragbar wird. Damit die Weichen in Richtung lebenswerte Zukunft gestellt sind.“, so Vizekanzler Werner Kogler.

Nach der Verschärfung der Gewinnabschöpfung bei Stromproduzenten vor dem Sommer soll diese nun auch bei fossilen Energieträgern angepasst werden.
Konkret wird beim Energiekrisenbeitrag für fossile Energieträger die Bemessungsgrundlage für das Jahr 2023 erhöht – es wird bereits ab 10 Prozent Übergewinn (nicht erst ab 20 Prozent) abgeschöpft.

„Wir wollen die Menschen entlasten und das Leben leistbar halten. Uferlose Mieterhöhungen belasten die Menschen stark und schränken ihre finanziellen Spielräume ein. Mit der Begrenzung der Mieterhöhungen schaffen wir Planungssicherheit und verhindern drastische Erhöhungen.“, so Bundeskanzler Karl Nehammer. „Deshalb verschärfen wir nun auch bei den fossilen Energiekonzernen die Übergewinnsteuer. Bei den Gebühren wiederum gehen wir als Bund mit gutem Beispiel voran, unser Gebührenstopp wird ausgeweitet, auch Klimaticket und Mautvignette werden nicht erhöht. Jetzt bieten wir den Gemeinden einen Anreiz, auch selbst auf Gebührenerhöhungen bei Wasser, Kanal und Müll zu verzichten. Auch beim Wettbewerbsrecht wird es Anpassungen geben.“, setzt er fort.