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ANPASSUNG

Ab Jänner 2024: Jetzt kommt neuer AMS-Zugang

AMS
AMS (FOTO: zVg.)

Die Überarbeitung der Arbeitsfähigkeitsfeststellung erleichtert den Zugang zu Ausbildungsangeboten und Stellenvermittlung, indem sie eine präzisere Einschätzung individueller Fähigkeiten ermöglicht. Diese Anpassung fördert somit die effektivere Integration in den Arbeitsmarkt.

„Für viele junge Menschen mit Behinderungen führt der Weg nach Ende der Schulpflicht in einer Sonderschule direkt in eine Werkstatt oder Tagesstruktureinrichtung. Häufig wird ihnen gar nicht zugetraut, dass sie eine Stelle am Arbeitsmarkt finden könnten“, kritisiert Bedrana Ribo, Sprecherin der Grünen für Menschen mit Behinderungen, die derzeitige Regelung der Arbeitsfähigkeitsfeststellung. In Folge werden die Betroffenen „automatisch“ arbeitsunfähig geschrieben und haben damit keinen Zugang zur Unterstützung des AMS bei der Stellenvermittlung.

Zugang zu Leistungen

„Ab Jänner 2024 ändern wir das. Dann darf die Arbeitsfähigkeit von jungen Menschen mit Behinderungen bis 25 Jahren nicht mehr automatisch überprüft und eine Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden. Damit bekommen junge Menschen mit Behinderungen einen Zugang zu Leistungen des AMS“, freut sich Markus Koza, Sprecher der Grünen für Arbeit und Soziales.

In intensiver Zusammenarbeit von AMS und Sozialministeriumsservice, welches ebenfalls Arbeitsintegrationsmaßnahmen finanziert, wird für jeden jungen Menschen mit Behinderungen ein Perspektivenplan entwickelt, der Möglichkeiten und notwendige Schritte zur Arbeitsmarktintegration zeigt. Dabei sollen einerseits bewährte Programme wie Jugendcoaching, AusbildungsFit, Teilqualifizierungslehren und verlängerte Lehren zur Anwendung kommen und weiterentwickelt werden. Andererseits sollen auch bestehende Qualifizierungsprogramme und Werkstätten der Länder weiter in Anspruch genommen werden können. Für diese Neuerungen stellen das Sozialministerium und das Arbeitsministerium mehr finanzielle Mittel zur Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen bereit.

„Wir machen damit den Weg frei für mehr Inklusion am Arbeitsmarkt und durchbrechen den Automatismus von Sonderschule, Werkstatt und Sozialhilfe, den viele Menschen mit Behinderungen erleben“, hält Markus Koza fest. „Das ist ein weiterer wichtiger Schritt hin zu einem inklusiven Arbeitsmarkt. Wir wissen, dass viele weitere folgen müssen und werden diesen Weg entschlossen weitergehen“, ergänzt Ribo.