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Kollektivvertrag

Ab November: Diese Mitarbeiter bekommen jeden Monat mehr Geld

Ab November: Diese Mitarbeiter bekommen jeden Monat mehr Geld
(FOTO: iStock/Victor Manuel Mulero Ramirez )
2 Min. Lesezeit |

Ab dem 1. November 2024 tritt ein neuer Kollektivvertrag für die Beschäftigten in der Gastronomie und Hotellerie in Kraft. Dieser Vertrag betrifft alle Mitarbeiter der Branche, unabhängig davon, ob sie als Arbeiter, Angestellte, Lehrlinge oder Praktikanten tätig sind. Neben strukturellen Änderungen werden auch finanzielle Anpassungen vorgenommen, die mit ähnlichen Entwicklungen in anderen Wirtschaftszweigen übereinstimmen.

Ein zentrales Element des neuen Vertrags ist die Vereinheitlichung der Regelungen für Arbeiter:innen und Angestellte. Der erste Monat eines neuen Dienstverhältnisses wird künftig automatisch als Probemonat angesehen. Ausnahmen bestehen nur, wenn es sich um eine Rückkehr innerhalb von zwölf Monaten zum gleichen Arbeitgeber am selben Arbeitsplatz handelt oder wenn im Dienstvertrag ausdrücklich auf den Probemonat verzichtet wird. Diese Regelung gilt für alle Neueinstellungen ab dem 1. November 2024. Für unbefristet beschäftigte Arbeiter:innen tritt die Änderung bereits am 18. Oktober 2024 in Kraft und verlängert die bisherige zweiwöchige Probezeit auf einen Monat.

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Zusätzliche Anpassungen betreffen die Kündigungsfristen: Ab dem 1. November 2024 müssen auch für Arbeiter:innen im Hotel- und Gastgewerbe die gesetzlichen Kündigungsfristen eingehalten werden. Damit wird das bisherige „Saisonprivileg“, das eine Kündigungsfrist von 14 Tagen erlaubte, abgeschafft.

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Überarbeitete Lohntabellen

Die Lohnstrukturen wurden österreichweit angepasst. So erhöht sich das Bruttogehalt eines Restaurantfachmanns in Kärnten von bisher 2.041 Euro auf 2.084 Euro. Auch für Lehrlinge, die ihre Lehrabschlussprüfung mit gutem oder ausgezeichnetem Erfolg abschließen, gibt es Anreize: Eine Prämie von 200 Euro bei gutem und 250 Euro bei ausgezeichnetem Erfolg.