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Flugsicherheit

Ab welcher Windstärke sollte man nicht fliegen?

Ab welcher Windstärke sollte man nicht fliegen?
(FOTO: iStock)
4 Min. Lesezeit |

Gegen den Wind landen, mit Gegenwind starten – für Piloten sind Windverhältnisse entscheidend. Doch was passiert, wenn Böen die Grenzen des Machbaren überschreiten?

Bei Landungen und Starts spielen Windverhältnisse eine entscheidende Rolle für die Flugsicherheit. Neben dem Abheben gilt besonders die Landephase als kritischer Moment, bei dem Windböen erheblichen Einfluss haben können.

Fluggesellschaften streben nach maximaler Auslastung ihrer Maschinen, was bedeutet, dass Piloten unter nahezu allen Wetterbedingungen fliegen müssen – sei es bei Gegen-, Seiten- oder Rückenwind sowie bei böigen Verhältnissen.

„Für den Flugbetrieb existieren klar festgelegte Windgrenzen“, erläutert Leila Belaasri von der Vereinigung Cockpit (Berufsverband der Piloten in Deutschland). „Flugzeuge starten normalerweise gegen den Wind, in der Regel liegt die maximale Rückenwindkomponente bei 15 Knoten.“ Ein Knoten entspricht 1,852 Kilometern pro Stunde.

Der Startvorgang erfordert ausreichend Auftrieb an den Tragflächen. Dies gelingt am effektivsten mit Gegenwind, da das Flugzeug dadurch bereits bei niedrigerer Rollgeschwindigkeit abheben kann.

Auch für die Landung sind Windverhältnisse von vorne vorteilhafter als Seiten- oder Rückenwind. Der Gegenwind erzeugt zusätzlichen Auftrieb, wodurch das Flugzeug bei verringerter Geschwindigkeit kontrolliert sinken kann. Die ausgefahrenen Landeklappen verstärken diesen Auftriebseffekt, während der Gegenwind zusätzliche Stabilität bietet.

Windlimits beachten

Belaasri, selbst aktive Pilotin, bestätigt: „Flugzeuge landen normalerweise gegen den Wind, die maximale Rückenwindkomponente bei der Landung liegt bei zehn Knoten.“ Sie betont zudem die Bedeutung der Bahnbeschaffenheit: „Der Zustand des Belags der Start- und Landebahn – ob trocken, nass, mit Schnee oder Matsch bedeckt – spielt ebenfalls eine wichtige Rolle.“

Bestimmte Wetterbedingungen machen Starts und Landungen jedoch unmöglich. Die VC-Sprecherin nennt konkrete Beispiele: „Wetterlagen, die eine Bodenabfertigung eines Passagierflugzeugs – zum Beispiel die Beladung – unmöglich machen. Bei Windgeschwindigkeiten, die Seiten- und Rückenwindlimits und auch Limits für die Öffnung von Passagiertüren und Frachtraumtüren überschreiten.“ Auch Verunreinigungen der Landebahn, die das Bremsen beeinträchtigen könnten, zählen dazu.

Die International Civil Aviation Organization (ICAO) hat international gültige Standards festgelegt und begrenzt die zulässige Rückenwindkomponente bei lärmschutzbedingten Betriebsrichtungen auf maximal 5 Knoten (etwa 9,3 km/h). Bei Überschreitung dieser Grenze muss die Betriebsrichtung gewechselt oder der Flugbetrieb ausgesetzt werden.

Wie steht es um plötzliche, heftige Windstöße? Die Pilotin gibt Entwarnung: „Sofern die Böen innerhalb der Limits liegen und die Flugbesatzungen entsprechend trainiert sind, handelt es sich um beherrschbare Wetterphänomene.“

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Sicherheitsmaßnahmen

Die Entscheidung liegt dabei stets im Ermessen der Cockpit-Crew – sie muss bei böigen Bedingungen abwägen, ob ein Anflug fortgesetzt oder abgebrochen wird. „Ein Durchstart-Manöver ist ein sicheres Manöver, um einen Anflug abzubrechen.“

Was geschieht, wenn trotz Wartens und eines Durchstartmanövers die Böen weiterhin zu stark sind? „Wir führen grundsätzlich Treibstoff für einen Ausweichflughafen mit, sodass wir nach einem oder zwei Durchstart-Manövern ohne Wetterbesserung – in diesem Fall des Winds – ausweichen müssen“, erklärt Belaasri. „Wir führen dann eine sogenannte Ausweichlandung durch, tanken dort auf und fliegen nochmals zum Zielflughafen.“

Zusätzlich muss die Crew prüfen, „ob die Böen ein Windshear-Potenzial mit sich bringen“, erläutert Belaasri und erklärt den Begriff: „Windshear steht für Windscherung, das heißt für eine plötzliche starke Veränderung der Windgeschwindigkeit und Windrichtung in Bodennähe. Das kann zum Beispiel zusätzlich bei Gewitter auftreten.“

Die Piloten erhalten entsprechende Informationen vom Wetterdienst, den Tower-Lotsen und vorausfliegenden Maschinen.

„Sollten wir von Windscherung erfahren, dann brechen wir den Anflug ab, starten durch und entscheiden, ob es sinnvoll ist, ein zweites Mal anzufliegen.“

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Bei sturmartigen Winden kommt es jedoch nicht nur beim eigentlichen Flugbetrieb zu Einschränkungen. Flugausfälle können auch dann angeordnet werden, wenn das sichere Ein- und Aussteigen der Passagiere gefährdet ist – etwa weil mobile Treppen oder Fluggastbrücken bei starkem Wind nicht mehr sicher an das Flugzeug angedockt werden können.