Ab 2025 werden Echtzeitüberweisungen in der EU zum Standard, wodurch Überweisungen innerhalb von zehn Sekunden abgewickelt werden. Banken müssen diesen Service ohne zusätzliche Gebühren anbieten und ihn rund um die Uhr gewährleisten.
Ab 2025 werden Echtzeitüberweisungen, die nicht mehr als zehn Sekunden in Anspruch nehmen, in der Europäischen Union verbindlich als Standard eingeführt. Diese Entscheidung fiel bereits im Februar 2024, als sich alle Mitgliedsstaaten auf die entsprechenden Richtlinien einigten. Für Bankkundinnen und -kunden in der EU bringt diese Neuerung mehrere Vorteile mit sich.
Verpflichtungen der Banken
Ab dem 9. Januar 2024 müssen europäische Banken in der Lage sein, Echtzeitüberweisungen in Euro zu empfangen. Von 9. Oktober 2024 an sind sie außerdem dazu verpflichtet, ihren Kundinnen und Kunden das Versenden solcher Überweisungen zu ermöglichen. Ein bedeutender Vorteil für die Kundschaft besteht darin, dass ab diesem Zeitpunkt keine zusätzlichen Gebühren für diese Transferdienstleistung anfallen werden. Zudem wird es möglich sein, für Echtzeitüberweisungen tägliche oder transaktionsspezifische Limits festzulegen. Um einen kontinuierlichen Service zu gewährleisten, müssen Banken diese Überweisungen das ganze Jahr hindurch – inklusive Wochenenden und Feiertagen – rund um die Uhr bereitstellen.
Finanzielle Anreize weiterhin stabil
Ungeachtet der Änderungen im Bankensektor bleiben die Prämien für Bausparen und die staatlich geförderte Altersvorsorge, die sogenannte Zukunftsvorsorge, unverändert. Die Bausparprämie wird auch im Jahr 2025 bei 1,5 Prozent liegen. Darüber hinaus bleibt die jährliche förderfähige Einzahlung für das Bausparen bei maximal 1.200 Euro, was eine maximale Prämie von 18 Euro ergibt.
Bei der Zukunftsvorsorge bleibt die Prämie bei 4,25 Prozent stabil, jedoch erhöht sich die Obergrenze der förderfähigen Einzahlungen, die an die ASVG-Höchstbeitragsgrundlage gebunden ist. Für 2025 beträgt diese 3.552,66 Euro, gegenüber 3.337,85 Euro im Jahr 2024. Dementsprechend steigt der maximale Zuschuss von 141,86 Euro auf 150,99 Euro.
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