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Ärger beim Fliegen: Wer haftet, wenn man den Flug verpasst?

Welche Rechte stehen dir zu, wenn du deinen Flug verpasst? (Foto: iStock)

Wenn man den Abflug verpasst, ist es wichtig die Nerven zu behalten, um sich über die rechtliche Lage zu informieren. Wer haftet und besteht die Möglichkeit auf Schadensersatz?

Gründe, weshalb man einen Flug verpassen könnte, gibt es viele. Sei es dass man im Stau steckte, der Zug zum Flughafen Verspätung hatte oder Reisedokumente vergessen wurden. Wenn dies passiert, muss man nicht nur die Wartezeit in Kauf nehmen, sondern auch den finanziellen Schaden.

In der Regel sollte man zwei Stunden vor dem Abflug am Schalter sein. Die meisten kommen jedoch viel später und manche schaffen es erst gar nicht ihren Flug zu erwischen. Doch was macht man, wenn man es nicht rechtzeitig schafft? Hier findest du Tipps, die dir in der Krisensituation weiter helfen können:

#Das Glück am Schalter versuchen: Wenn das Einchecken beendet und das Gate geschlossen wurde, du aber noch nicht im Flugzeug sitzt, hast du unwiderruflich deinen Flug verpasst. Wende dich in diesem Fall am besten an den Schalter der Fluggesellschaft. Das Umbuchen sollte kein Problem darstellen, jedoch ist dies mit Kosten verbunden. Entscheidest du dich dafür den Flug zu stornieren, erhältst du einen Teil des Geldes zurück. Stornierungen sind jedoch mit Komplikationen verbunden und werden nicht automatisch zurückgezahlt.

#Ich bin nicht schuld: Du hast dich verspätest, aber in diesem Fall war es kein Eigenverschulden? Wenn beispielsweise die Fluggesellschaft die Verspätung zu verantworten hat, hat man das Recht auf eine kostenlose Umbuchung und eine Entschädigungszahlung, unabhängig davon ob beide Flüge bei derselben Airline gebucht wurden. Dies ist eine EU-Fluggastrechteverordnung. Aufpassen sollte man bei Zugbringerzügen, hier gelten andere Regelungen. Eine detaillierte Übersicht bietet zum Beispiel die Austrian Airlines auf ihrer Seite.

#Achtung bei Pauschalreise: Laut Arbeiterkammer Oberösterreich ist bei Flügen im Zuge einer Pauschalreise ein Rücktritt von der Flugbuchung nicht ratsam. Hier könntest du wie bisher bei Flugverspätungen, die über vier Stunden hinausgehen, eine Reisepreisminderung vom Reiseveranstalter verlangen. Wenn der Abflug bei einer Pauschalreise verschoben wird, ist fraglich ob dem Konsumenten eine gratis Stornierung zusteht oder man eine Leistungsänderung annehmen muss. Im Allgemeinen gilt es sich an den Reiseveranstalter zu wenden.