Die Arbeiterkammer greift ihren Mitgliedern bei der Zahngesundheit unter die Arme. Ab Sommer 2025 winkt ein Zuschuss für professionelle Mundhygiene.
Die Arbeiterkammer (gesetzliche Interessenvertretung der Arbeitnehmer in Österreich) entlastet künftig ihre Mitglieder bei Kosten für professionelle Mundhygiene mit einem einmaligen Zuschuss von 50 Euro. Der neue Bonus kann zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 30. Juni 2026 beantragt werden und deckt einen Teil jener Behandlungskosten ab, die normalerweise als Privatleistung vollständig vom Patienten getragen werden müssen.
„Mit unserem AK-Mundhygiene-Bonus wollen wir unsere Mitglieder finanziell entlasten“, erklärt AK-Präsident Andreas Stangl die Initiative. Er verweist dabei auf die zunehmende finanzielle Belastung durch steigende Kosten für Miete, Energie und Grundnahrungsmittel, die auch Gesundheitsausgaben zu einem wachsenden Problem machen.
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Antragsvoraussetzungen
Für die Inanspruchnahme des Zuschusses gelten klare Bedingungen: Die Mundhygiene-Behandlung muss innerhalb des genannten Zeitraums erfolgen, und der Antrag kann ausschließlich für das AK-Mitglied selbst gestellt werden – nicht für Angehörige oder Familienmitglieder. Für Jugendliche zwischen zehn und 18 Jahren besteht diese Notwendigkeit ohnehin nicht, da sie laut Gesundheitskasse bereits Anspruch auf eine kostenlose Behandlung pro Jahr haben.
Der Antrag auf den AK-Mundhygiene-Bonus kann ausschließlich online gestellt werden und erfordert eine Rechnung, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 30. Juni 2026 ausgestellt wurde. Wichtig dabei: Die Honorarnote muss auf den Namen des Mitglieds lauten und von einer für professionelle Mundhygiene qualifizierten österreichischen Einrichtung stammen.
Tatsächliche Entlastung
Wie relevant ist der 50-Euro-Zuschuss im Vergleich zu den tatsächlichen Kosten? Eine professionelle Mundhygiene-Behandlung kostet in Österreich je nach Region und Praxis zwischen 80 und 150 Euro pro Sitzung. Die meisten Zahnärzte verlangen aktuell Preise ab etwa 100 Euro für eine Standardbehandlung. Der AK-Bonus deckt damit rund ein Drittel bis die Hälfte der typischen Kosten ab – vorausgesetzt, es werden keine zusätzlichen Leistungen in Anspruch genommen.
Detaillierte Informationen sind hier verfügbar.
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