Die Arbeiterkammer Wien drängt auf verstärkte Hitzeschutzmaßnahmen für Beschäftigte. Bereits bei Temperaturen ab 30 Grad Celsius oder bei Erreichen der gelben Hitzewarnstufe sollten Arbeitgeber aktiv werden, betonte Silvia Rosoli, die Leiterin der Abteilung Sicherheit, Gesundheit und Arbeit der AK Wien in einer Mitteilung am Donnerstag.
Wirksame Schutzmaßnahmen
Nach dem sogenannten STOP-Prinzip (Substitution, Technische Maßnahmen, Organisatorische Maßnahmen, Persönliche Schutzmaßnahmen) empfiehlt die Arbeitnehmervertretung, wenn möglich den Arbeitsort in kühlere Bereiche zu verlegen, für Beschattung oder Kühlung zu sorgen sowie Arbeitszeiten anzupassen oder zusätzliche Pausen einzuplanen.
Ergänzend rät die AK den Beschäftigten, eigenverantwortlich vorzusorgen – etwa durch regelmäßiges Wassertrinken und das Auftragen von Sonnenschutzmitteln.
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Rechtliche Lage in Österreich
In Österreich existiert derzeit kein gesetzlich festgelegter Grenzwert für die zulässige Temperatur am Arbeitsplatz. Allerdings sind Arbeitgeber laut ArbeitnehmerInnenschutzgesetz verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um erhebliche Beeinträchtigungen durch Hitze zu vermeiden oder möglichst gering zu halten.
Eine Sonderregelung gilt auf Baustellen: Hier kann bei Temperaturen über 32,5 Grad Celsius die Arbeit eingestellt werden – wobei die Entscheidung darüber beim Arbeitgeber liegt. Die AK fordert eine Ausweitung dieser Regelung auf weitere Branchen sowie eine Senkung der Temperaturobergrenze.
Umsetzung in der Praxis
In der betrieblichen Praxis zeigen sich deutliche Unterschiede bei der Umsetzung von Hitzeschutzmaßnahmen. Größere Betriebe und Bauunternehmen setzen bereits häufiger Maßnahmen wie verschobene Arbeitszeiten, zusätzliche Pausen und die Bereitstellung von UV-Schutz und kostenlosen Getränken um. Bei kleineren Unternehmen besteht laut AK noch Nachholbedarf.
Bei Nichteinhaltung der Schutzbestimmungen kann das Arbeitsinspektorat im Rahmen von Kontrollen Sanktionen verhängen. Die AK fordert daher eine verbindliche Obergrenze von 30 Grad Celsius sowie klare gesetzliche Regelungen, um Rechtssicherheit für Arbeitnehmer und Unternehmen zu schaffen.