Start News Chronik
ENTSCHÄDIGUNG

Angestellter verprügelt Kollegen – Chef kündigt Opfer fristlos

kuendigung_schlaegerei
Symbolbild (FOTO: iStock)

Zur falschen Zeit am falschen Ort: Ein Leasing-Mitarbeiter geriet unverschuldet in eine körperliche Auseinandersetzung mit seinem Arbeitskollegen. Sein Chef sah das anders und entließ ihn.

Der Mitarbeiter, Anfang dreißig, wurde zuerst verbal, in weiterer Folge auch körperlich von seinem Arbeitskollegen angegriffen. Als der Leasing-Mitarbeiter sich verteidigte, kam es zu Handgreiflichkeiten. Der Steirer musste daraufhin sogar ins Krankenhaus gebracht werden. In weiterer Folge befand er sich im Krankenstand.

Umso erstaunter war der Leasing-Mitarbeiter, als sein Arbeitgeber ihm kurze Zeit später die Entlassung mitteilte. Auch ein strafrechtliches Verfahren ergab, dass er nicht aktiv am Raufhandel beteiligt war, sondern „nur“ das Opfer.

10.700 Euro Entschädigung

„Somit lag kein Grund für eine fristlose Beendigung vor“, sagt AK-Juristin Katharina Urleb. Arbeitsrechtlich gesehen hatte der Steirer daher Anspruch auf eine Kündigungsentschädigung sowie die Auszahlung von anteiligem Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

Mit Hilfe der AK Steiermark bekam er diese von seinem ehemaligen Chef überwiesen: Insgesamt erhielt der Ex-Mitarbeiter rund 10.700 Euro. „Kommt es zu einer Entlassung, können wir Schritte einleiten, um zu prüfen, ob diese berechtigt erfolgt ist. Wichtig ist, rasch mit der Arbeitsrechtsabteilung Kontakt aufzunehmen“, so Urleb.