Ein Erntehelfer stirbt, sein Arbeitgeber flieht – jetzt fällt das Urteil in einem Fall, der ganz Italien aufgewühlt hat.
Ein italienischer Landwirt ist wegen vorsätzlicher Tötung eines indischen Erntehelfers zu 16 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das zuständige Gericht in Latina, rund 60 Kilometer südlich von Rom, befand den 39-Jährigen für schuldig. Der Fall hatte im Sommer 2024 international für Entsetzen gesorgt und zugleich die oft erniedrigenden Arbeitsverhältnisse asiatischer Wanderarbeiter in den Fokus gerückt, die häufig für einen Hungerlohn schuften.
Tragischer Unfallhergang
Der Unfall ereignete sich auf einem landwirtschaftlichen Betrieb nahe Borgo Santa Maria, in einer Region, in der vor allem Melonen und Zucchini kultiviert werden. Der 31-jährige Inder geriet bei seiner Arbeit in eine Landmaschine – dabei wurde ihm der rechte Arm abgetrennt und seine Beine wurden schwer zerquetscht. Anstatt sofort den Notarzt zu rufen, lud sein Arbeitgeber den Schwerverletzten in einen Lieferwagen und brachte ihn zu seiner Unterkunft, wo er ihn ohne medizinische Versorgung zurückließ. Der abgetrennte Arm wurde später in einer Obstkiste neben ihm aufgefunden. Erst als Nachbarn auf den Mann aufmerksam wurden und den Notruf wählten, kam Hilfe: Singh wurde per Hubschrauber nach Rom in ein Krankenhaus geflogen, erlag dort jedoch seinen Verletzungen.
Das Opfer, Satnam Singh, war 2021 gemeinsam mit seiner Frau nach Italien eingewandert. Sein Schicksal steht stellvertretend für jenes von schätzungsweise 230.000 Menschen, die in der italienischen Landwirtschaft ohne legalen Status beschäftigt sind – darunter viele Migranten aus Indien oder Pakistan, die für drei bis vier Euro pro Stunde oder noch weniger arbeiten. Ein Teil der so produzierten Waren gelangt auch in den deutschen Lebensmittelhandel. Gewerkschaften prangern diese Verhältnisse als strukturelle Ausbeutung an.
Urteil & Hintergründe
Singhs Frau schilderte die Ereignisse mit erschütternden Worten: „Ich habe den Besitzer angefleht, uns zu helfen, ich habe ihn auf Knien angefleht. Aber er hat uns vor dem Haus abgesetzt und ist weggelaufen.“ Der Angeklagte erklärte vor Gericht, er sei in Panik geraten. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 22 Jahren beantragt. Das am Mittwochabend verkündete Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Rechtsmittel sind möglich, wie „Die Presse“ berichtet. Hinter derartigen Fällen steht häufig ein organisiertes System, in dem illegale Vermittler zwischen Betrieben und Arbeitskräften agieren und einen erheblichen Teil des ohnehin geringen Lohns für sich einbehalten.