Ein Arzt, der heilen sollte und stattdessen tötete. Das Berliner Urteil gegen den Palliativmediziner hat es in sich.
Das Berliner Landgericht hat einen Palliativarzt wegen fünfzehnfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt – der schwersten Strafe, die das deutsche Strafrecht vorsieht. Neben der Freiheitsstrafe stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest, ordnete die anschließende Sicherungsverwahrung an und verhängte ein lebenslanges Berufsverbot gegen den 41-Jährigen. Auf Grundlage der Beweisaufnahme gelangte das Gericht zur Überzeugung, dass der Mediziner zwölf Frauen und drei Männer im Rahmen von Hausbesuchen getötet hatte.
Nach monatelangem Schweigen hatte der Arzt am 25. Juni überraschend ein Geständnis abgelegt und eingeräumt, zwölf schwer erkrankte Patientinnen und Patienten bei Hausbesuchen getötet zu haben. In seiner Erklärung gab er an, sich eingeredet zu haben, das Richtige zu tun und den Betroffenen „Leid und Siechtum“ zu ersparen. Am Ende des Verfahrens richtete er erneut eine Entschuldigung an die Angehörigen der Opfer.
Tödliche Hausbesuche
Dem Urteil zufolge verabreichte der Arzt seinen Patientinnen und Patienten zwischen 2021 und 2024 jeweils ein tödliches Gemisch aus verschiedenen Medikamenten. Das jüngste Opfer war 25 Jahre alt, das älteste eine 94-jährige Frau. Alle Betroffenen litten an schweren Erkrankungen, ihr Tod stand laut Urteil jedoch nicht unmittelbar bevor.
Mit seinem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte sich sowohl gegen die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld als auch gegen die Anordnung einer anschließenden Sicherungsverwahrung ausgesprochen.
Weitere Ermittlungen
Der Angeklagte wurde Anfang August 2024 festgenommen und befand sich seitdem in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nach eigenen Angaben in 76 weiteren Fällen und rechnet noch in diesem Jahr mit einer weiteren Anklage. Im Hinblick darauf erklärte der Arzt in seinem letzten Wort vor Gericht: „Ich werde mich in dem kommenden Verfahren deutlich früher einlassen.“