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Auto Leasing: Auf das Kleingedruckte achten

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Auto Leasing kann schnell teuer werden. (FOTO: pixabay)

Das teure Ende kommt zum Schluss Leasingkunden müssen fast immer mit einer teuren Rechnung zum Ende des Leasingvertrages rechnen.

Es klingt verlockend: Für einige hundert Euro monatliche Rate ein neues Auto mit Vollausstattung vor der Tür. Die Probleme kommen jedoch häufig zum Ende der Leasing-Laufzeit. Ein kleiner Kratzer schmälert den Restwert, ein paar Kilometer mehr vereinbart und schon flattert nicht selten eine deutlich vier- oder sogar fünfstellige Rechnung ins Haus. Wer ein Auto leasen möchte, sollte sich daher den Vertrag genau durchlesen. Auf welche Dinge besonders geachtet werden soll, lesen Sie hier.

Mehr Kilometer als vereinbart oder Schäden am Auto werden teuer

Wer nach Ablauf der Leasingzeit mehr Fahrkilometer hat, als im Vertrag vereinbart wurde, muss sich auf eine saftige Rechnung einstellen. Das Problem ist, dass der Restwert des Fahrzeuges sich unter anderem an den gefahrenen Kilometern bestimmt. Die Differenz zum ursprünglich geplanten Restwert ist vom Kunden zu tragen. Die „überzogenen“ Kilometer werden in den meisten Fällen auch nicht von der im Leasingvertrag enthaltenen Versicherung abgedeckt. Der OAMTC hilft in Streitfällen bei der Vermittlung von Gutachtern weiter.

Das gleiche gilt für eventuelle Schäden, die innerhalb der Leasingzeit am Auto entstehen. Selbst kleine Kratzer oder ein paar hartnäckige Flecken auf den Sitzen können hier erhebliche kosten auslösen. Wer einen Unfall hatte, muss in jedem Fall damit rechnen, dass der Wagen einen erheblich geringeren Restwert aufweist, als ein unfallfreier Wagen.

In diesen Fällen kommt es ganz darauf an, welche Regelungen innerhalb des Leasingvertrages getroffen wurde. Möglicherweise sind Restwertminderungen für Schäden am Fahrzeug nicht durch die Versicherung abgedeckt. Dann kann es problematisch werden.

Leasingkunden, sollten sich vor Abschluss des Leasingvertrages überlegen, den Leasingvertrag vom in der Regel enthaltenen versicherungsvertrag zu trennen und eine eigene Versicherung abzuschließen, die solche Schäden und die Restwertminderung aus Unfällen mit abdeckt.

Rückkaufmöglichkeit beachten

Nicht jeder Leasingvertrag weist eine Rückkaufmöglichkeit für Kunden auf. Damit verbunden ist, dass auch aus dem Verkauf seitens der Leasingbank nicht der volle Restwert erzielt werden kann.

Die daraus entstehende Lücke ist ebenfalls vom Leasingkunden zu übernehmen. Eine Rückkaufmöglichkeit zu vereinbaren, gegebenenfalls finanziert über einen Kredit mit kleinen und damit erträglichen Raten ist daher oft eine sinnvolle Option.

Gibt es diese Rückkaufmöglichkeit nicht stehen Kunden am Ende der Laufzeit oft ohne Auto und mit hohen Schulden aus dem Leasingvertrag dar. Andere wichtige Dinge wie Urlaub und Lifestyle müssen dann oft zurückgestellt werden.

Sollte der Leasinggeber keine Rückkaufmöglichkeit anbieten, ist es gegebenenfalls besser, sich einen anderen Anbieter zu suchen.

Was tun, wenn nach Ende der Leasingzeit eine Rechnung ins Haus steht?

Es gilt, dass auf eine Restwertminderung niemals Mehrwertsteuer berechnet werden darf. Leider kommt es immer wieder vor, dass diese berechnet wird. Das ist zu prüfen. Kommt eine Restwertminderung aufgrund eines kleinen Schadens oder Flecken auf dem Sitz zustande, haben Kunden das Recht, dass die Restwertminderung daraus zurückgenommen wird, solange dieser Fleck aus einer üblichen Nutzung entstanden ist.

Hierüber gibt es oft Streit, weil behauptet wird, dass solche Flecken aus einem übermäßigen Gebrauch heraus entstanden sind. Es sollte schon bei Abschluss des Leasingvertrages festgelegt werden, bei der Wahl des Sachverständigen ein Mitspracherecht zu haben. Sinnvoll ist es auch, Streitigkeiten aus Leasingverträgen mit in die Rechtsschutzversicherung mitaufzunehmen.