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Körperverletzung

Bademeister verprügelt: 14-Jähriger vor Gericht

Bademeister verprügelt: 14-Jähriger vor Gericht
(FOTO: iStock)
2 Min. Lesezeit |

Ein 14-jähriger Jugendlicher steht in Linz wegen einer Reihe von Straftaten vor Gericht. Bereits mehrfach auffällig geworden, ging es bei der Verhandlung um schwere Vorwürfe: Raub und schwere Körperverletzung.

Häufige Vorfälle

Erst am Donnerstag musste sich der Teenager vor dem Linzer Landesgericht verantworten. Obwohl er erst 14 Jahre alt ist, hat er bereits eine beachtliche Liste von Delikten vorzuweisen. Bisher wurden 13 Verfahren gegen ihn eingestellt, weil er strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden konnte. Doch mit Erreichen des 14. Lebensjahres änderten sich die juristischen Spielregeln.

Brutaler Angriff auf Bademeister

Im Mai dieses Jahres übersprang der Jugendliche ein Drehkreuz im Freibad Perg, obwohl ein Betretungsverbot gegen ihn vorlag. Der daraufhin von einem Bademeister zur Rede gestellt, reagierte der Jugendliche äußerst aggressiv. Laut Verteidigerin leidet er an einem „Aggressionsproblem“ und prügelte auf den 68-jährigen Bademeister ein. Mit Fäusten und Tritten fügte er seinem Opfer schwere Verletzungen zu und bedrohte ihn: „Ich f**** deine Mutter, bringe dich um.“ Erst als ein Buffetbetreiber eingriff, ließ der Jugendliche von dem Bademeister ab und flüchtete.

Verhaftung und Haftbedingungen

Kurz nach der Flucht wurde der 14-Jährige an seiner Wohnadresse verhaftet und in Untersuchungshaft genommen. Auf die Frage des Richters, wie es ihm im Gefängnis ergangen sei, antwortete er: „Nicht gut, ich fühle mich dort nicht wohl.“ Doch auch in der Haft soll er weiterhin aufgefallen sein.

Übergriff auf Jugendliche in Perg

Im Juni soll der gleiche Jugendliche zusammen mit zwei weiteren Teenagern eine Gruppe Jugendlicher in Perg überfallen haben. Mit geballten Fäusten forderte er Geld und drohte: „Wenn ihr zur Polizei geht, stech ich euch ab.“ Einer seiner mutmaßlichen Komplizen, ein 15-jähriger Rumäne, wurde von den Opfern als „Mitläufer“ beschrieben. Der dritte Beteiligte konnte nicht vor Gericht erscheinen, da er sich in Rumänien befindet und reiseunfähig ist.

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Gerichtliche Entscheidung

Das Gericht verurteilte den 14-jährigen Haupttäter zu neun Monaten Haft, davon drei Monate unbedingt. Sein 15-jähriger Komplize erhielt eine bedingte Strafe von fünf Monaten. Diese Urteile sind allerdings noch nicht rechtskräftig.

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KO KOSMO-Redaktion
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