In einer regnerischen Septembernacht auf der A14, kurz vor Mitternacht, hatten ein 22-jähriger Afghane und seine Freunde einen folgenschweren Unfall, der nun vor dem Landesgericht Feldkirch verhandelt wurde. Sie versuchten die Versicherungsbetrug zu begehen, doch ihr Plan flog auf.

Unachtsamkeit bei Regen
Der Unfall ereignete sich, als der 22-Jährige in seinem geliehenen Mercedes im Wert von 35.000 Euro in Richtung Bregenz fuhr und dabei telefonierte. Direkt hinter ihm folgte sein Freund in einem VW Golf. Ein Zeuge berichtete: “Ich war mit meinem Wohnmobil unterwegs, es regnete stark. Die beiden Autos überholten mich und fuhren dann nebeneinanderher.” Plötzlich, so der Zeuge, geriet der Mercedes auf der rechten Spur ins Schleudern und touchierte den Golf. Beide Fahrzeuge prallten gegen die Mittelleitplanke und wurden schwer beschädigt. Die Insassen, darunter der Erstangeklagte, erlitten Schürfwunden, während die Fahrzeuge nur noch Schrottwert hatten.
Der fragwürdige Plan
Um den finanziellen Schaden am Mercedes durch die Versicherung ersetzt zu bekommen, plante der 22-Jährige ein Täuschungsmanöver. Er bat seinen Freund, die Schuld am Unfall auf sich zu nehmen, um so die Versicherungssumme von 35.000 Euro zu kassieren. Als Gegenleistung versprach er ihm 10.000 Euro. Doch der Plan misslang. Während der Vorbereitung der falschen Aussagen wurden sie erwischt und zusammen mit einem dritten Freund, der in den Plan eingeweiht war, angezeigt und angeklagt.
Urteil am Landesgericht
Nach einem kurzen Verfahren fällte das Landesgericht Feldkirch ein Urteil. Der 22-jährige Hauptangeklagte wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung und versuchten Versicherungsbetrugs zu einer teilbedingten Geldstrafe von 1.920 Euro verurteilt. Die beiden Freunde, die ihm bei seinem Täuschungsversuch assistieren wollten, erhielten Strafen in Höhe von 1.280 bzw. 1.680 Euro, jeweils zur Hälfte auf Bewährung.
Dieser Vorfall zeigt erneut, wie riskant und kurzsichtig Versicherungsbetrug sein kann. Der naive Versuch, Schlauer als die Polizei zu sein, führte letztlich nur zu höheren Kosten und einem Schuldspruch für alle Beteiligten.
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