Start News Panorama
Bargeld

Bargeld-Grenze: Was passiert, wenn ihr mehr als erlaubt aus der EU mitnehmt?

GELD_GELDBOERSE
(FOTO: iStock)

Planen Sie eine Reise nach Kroatien und fragen sich, wie Sie Bargeld mitnehmen können? Dieser Artikel bietet detaillierte Informationen und Anleitungen zu den gesetzlichen Bestimmungen für die Mitnahme von Bargeld in die EU und speziell nach Kroatien. Erfahren Sie, was als Bargeld gilt, wie Sie es anmelden können und welche Regeln für den Bargeldtransport im Personenverkehr und in Post-, Kurier- oder Frachtsendungen gelten.

Die Freiheit, Bargeld in und aus der EU zu transportieren, ist für alle natürlichen Personen gegeben. Es gibt keine Betragsgrenze, solange das Bargeld bei einem Zollbeamten angemeldet wird. Bargeld umfasst nicht nur Banknoten und Münzen, die als Zahlungsmittel im Umlauf sind, sondern auch andere Zahlungsmittel wie Schecks, Reiseschecks, Wechsel oder Geldanweisungen, auf denen der Name des Nutzers nicht angegeben ist. Seit dem 3. Juni 2021 zählen auch Münzen mit einem Goldanteil von mindestens 90% und Barren, Körner oder Klumpen mit einem Goldanteil von mindestens 99,5% dazu.

Für Reisende, die in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen und Bargeld in Höhe von 10.000,00 € oder mehr bei sich führen, ist es wichtig, eine Bargeldanmeldung bei einem Zollbeamten an der Grenzzollstelle einzureichen. Dies kann elektronisch erfolgen oder durch Ausdrucken und Übergeben des Formulars an einen Zollbeamten an der Grenzzollstelle.

Auch für Bargeld, das in Post-, Kurier- oder Frachtsendungen versendet wird und dessen Wert 10.000 € oder mehr beträgt, kann der Zollbeamte eine Bargeldanmeldung verlangen. Der Absender, Empfänger oder deren Vertreter müssen das Formular innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Anforderung dem Zollbeamten an der Zollstelle oder Grenzzollstelle übergeben.

In Kroatien gelten spezielle Regeln für den Bargeldverkehr, die durch das Gesetz über Devisengeschäfte geregelt sind. Bei der Ein- oder Ausreise aus der Republik Kroatien in ein anderes Mitgliedsland sind natürliche Personen verpflichtet, Bargeld in Höhe von 10.000 Euro oder mehr schriftlich anzumelden. Dies erfolgt auf dem Formular – Bargeldanmeldung gemäß Artikel 40.a des Gesetzes.

Für österreichische Reisende, die nach Kroatien reisen, ist es daher wichtig, sich über die gesetzlichen Bestimmungen zu informieren und sicherzustellen, dass sie alle notwendigen Schritte zur Anmeldung von Bargeld befolgen.