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Anklage

Beliebter Szene-DJ in Haft: Schockierende Vorwürfe!

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FOTO: iStock/Dragos Condrea

Ein DJ, der in den größten Clubs Wiens für mitreißende Partynächte sorgte, sitzt nun in Untersuchungshaft. Der 29-jährige Szene-DJ, einst gefeierter Musikmacher, wird beschuldigt, im März eine 24-jährige Frau auf der Toilette einer Party-Location eingesperrt und vergewaltigt zu haben.

Vorwürfe reichen bis ins Jahr 2022 zurück

Doch die aktuellen Vorwürfe gegen den aus Salzburg stammenden Musiker sind nicht die einzigen. Seit 2022 soll er wiederholt in Wiener Clubs schwer beeinträchtigte Frauen belästigt und später in seiner Wohnung missbraucht haben. Drei junge Frauen berichten, nach feuchtfröhlichen Nächten – oft auch unter Drogeneinfluss – nackt im Bett des DJs aufgewacht zu sein, ohne sich an die Geschehnisse erinnern zu können. Ein weiteres Partygastopfer gibt an, „nur“ begrapscht worden zu sein. Die 24-Jährige erhebt hingegen den schwerwiegenden Vorwurf der Vergewaltigung.

Ermittlungen durch Aktivistin und Anwalt

Die #MeToo-Aktivistin und Party-Veranstalterin Fredi Ferko sowie ihr Anwalt Philipp Springer haben die Aussagen der Frauen akribisch gesammelt und der Polizei übergeben. Daraufhin wurde der DJ festgenommen und befindet sich nun in Untersuchungshaft.

Verteidigung streitet Vorwürfe ab

Der DJ bestreitet alle Anschuldigungen vehement. Sein Anwalt Sascha Flatz betont: „Alles, was hier geschildert wird, geschah einvernehmlich. Mein Mandant hat sich nichts zu Schulden kommen lassen.“

Aussagen der Opfer

Die betroffenen Frauen sehen das anders. Sie beschreiben den Angeklagten als jemanden, der schwer ein „Nein“ akzeptieren kann und versuchen soll, Frauen zu Handlungen zu überreden, die sie nicht wollen. Eine der Betroffenen äußerte: „Ich habe das Gefühl, dass er nicht auf einvernehmlichen Sex steht, sondern dass es ihn anmacht, wenn Frauen nicht so ganz da waren.“

In den umfassenden Ermittlungen wurden auch Chatverläufe ausgewertet. Bald beginnt der Prozess am Wiener Landesgericht. Der DJ muss sich wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Wehrlosen, Belästigung und Vergewaltigung verantworten. Bis zum Urteil gilt die Unschuldsvermutung.