Ein Vater aus Oberösterreich sieht sich mit einer Forderung von fast 400 Euro konfrontiert, weil er bei einem kurzen Halt seine Tochter auf einem Privatparkplatz in Vöcklabruck aussteigen ließ. Ein Gericht soll nun klären, ob tatsächlich eine Besitzstörung vorliegt.
Brief von Anwaltskanzlei
Nach dem Stopp auf dem beschilderten Privatparkplatz erhielt der Oberösterreicher Post von einer Wiener Anwaltskanzlei mit der Forderung über 395 Euro für die angebliche Störung, berichtet die Kronen Zeitung. Der Vater erklärte, sein Auto nicht auf dem Parkplatz abgestellt, sondern nur kurz angehalten zu haben. Die AK warnt vor solchen Fällen, die vermehrt gemeldet werden.
Vorgehensweise der AK Oberösterreich
Die AK empfahl dem Betroffenen, eine Unterlassungserklärung abzugeben, um zukünftige Störungen zu vermeiden, und einen gerichtlichen Vergleich anzubieten. Der Vater sicherte zu, 20 Euro für die behördliche Halterauskunft zu zahlen und weitere korrekt aufgeschlüsselte Kosten zu übernehmen. Dennoch bestand die Anwaltskanzlei auf der vollen Summe von 395 Euro, ohne die Zusammensetzung des Betrags offenzulegen.
Neues Geschäftsmodell
Angesichts der zunehmenden Beschwerden vermutet die AK, dass es sich um ein neues Geschäftsmodell handelt: Überwachungskameras erfassen selbst kurzes Anhalten als Besitzstörung, um hohe Forderungen zu stellen. Die AK unterstützt den Vater in der Ansicht, dass nach Abgabe einer Unterlassungserklärung die Erfolgsaussichten einer Klage gering sind. Zudem besteht der Verdacht, dass strukturelle Maßnahmen eingesetzt werden, um Konsumenten unter Druck zu setzen.
Ein telefonischer Kontaktversuch mit der Anwaltskanzlei verlief ergebnislos, da nur ein Tonband erklärte, dass Fristen nur schriftlich gewahrt werden und über den Pauschalbetrag nicht verhandelt werde. Der Vater erhält dennoch die volle Unterstützung der AK, sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen.
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