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AUFGEPASST!

Wiener Autofahrer in der Falle: Besitzstörungsklagen sorgen für Ärger

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(FOTO: iStock/ Ulina_C, Bojan Stekic)

In Wien ist ein neuer Trend im Vormarsch: Besitzstörungsklagen, die ahnungslose Autofahrer mit hohen Strafen konfrontieren, lösen Wut und Verwirrung aus. Doch wo lauern die Fallen?

Besitzstörung bedeutet, dass jemand in fremde Besitzrechte eingreift, sei es durch unbefugtes Parken, Betreten von Grundstücken oder Blockieren von Zufahrten. Diese Verstöße können bis zu 2.300 Euro werden und haben bereits zahlreiche Autofahrer in Wien getroffen.

Was gilt als Besitzstörung?

  • Unbefugtes Parken auf einem Privatparkplatz, Kundenparkplatz oder Firmenparkplatz.
  • Betreten oder Befahren eines Privatgrundstücks ohne Erlaubnis.
  • Zuparken von Aus- und Einfahrten.
  • Blockieren von Türen.

Wiener Straßen, in denen die fiesen Fallen lauern

  • Franz-Eduard-Matras-Gasse, 1220 Wien: Autofahrer, die auf einem offenen Grundstück wenden, werden mit empfindlichen Strafen konfrontiert. Die engen Platzverhältnisse und das Fehlen anderer Wendemöglichkeiten machen die Situation noch schwieriger.
  • Breitenleer Straße, 1220 Wien: Auf einem Schotterplatz in der Donaustadt drohen Strafen, sobald dieser befahren wird. Selbst das Wenden auf dem angrenzenden Schotterplatz kann zu hohen Geldbußen führen, wie ein Burgenländer feststellen musste.
  • Prager Straße, 1210 Wien: Hier wird ein überwachter Privatparkplatz rigoros durchgesetzt. Autofahrer, die gegen das Parkverbot verstoßen, werden zur Kassa gebeten. Die Beweisfotos stammen oft von Kameras aus Autos in der Nähe der Kurzparkzonen.
  • Wiesingerstraße, 1010 Wien: In der Wiener Innenstadt wartet eine weitere Falle. Ein Hotel mit Baugerüsten dient als Kulisse für Strafzahlungsaufforderungen an ahnungslose Autofahrer, die dort zum Einsteigen ihrer Fahrgäste halten.

Die Dauer oder die Tageszeit spielen keine Rolle bei der Feststellung einer Besitzstörung. Selbst ein kurzes Parken auf einem Privatparkplatz kann ausreichen, um rechtliche Schritte einzuleiten. Jurist Haris Dzidic von der renommierten Kanzlei G&L Rechtsanwälte erklärt: „Es ist ratsam, kurz auf der Straße stehen zu bleiben und jemanden aussteigen zu lassen.“

KONTAKT

Gottgeisl Leinsmer Weber Rechtsanwälte GmbH

Mag. Haris Dzidic

Tel.: +43 1 600 27 71 – 50
Mobil: +43 670 550 75 73
E-Mail: hd@gl-recht.at
www.gl-recht.at

Das Vorhandensein von Parkverbotsschildern ist nicht unbedingt erforderlich, um eine Besitzstörung festzustellen. Manchmal genügt bereits die erkennbare Abschrägung am Bordstein, um auf eine Einfahrt hinzuweisen. Jedoch erleichtern Parkverbotsschilder das Verfahren, da sie potenziellen Störern keine Ausreden bieten. Somit muss nicht nachgewiesen werden, dass der Eingriff in fremde Besitzrechte für den Lenker erkennbar war. Eine klare Kennzeichnung wie „Privatparkplatz – Parken verboten“ erschwert die Verteidigung des Störers.

Wie geht man gegen Besitzstörungsklagen vor?

Dzidic warnt: „Wenn Sie einen Geldbetrag erhalten haben, zahlen Sie sie besser. Die Wahrscheinlichkeit ist ziemlich hoch, dass Sie den Prozess verlieren.“ Dzidic betont die Schwierigkeiten, die mit dem Kampf gegen Besitzstörungsklagen verbunden sind und rät dazu, die Strafen zu akzeptieren, um weitere rechtliche Probleme zu vermeiden.

Die fragwürdigen Besitzstörungsklagen haben viele Autofahrer empört zurückgelassen. Die Wiener sind aufgefordert, wachsam zu sein und sich der potenziellen Fallen bewusst zu sein, um unerwartete Strafen zu vermeiden.