Der deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband hat rechtliche Schritte gegen sieben Billigfluggesellschaften eingeleitet. Konkret wurden Ryanair, Wizz Air, easyJet, Norwegian, Transavia, Volotea und Vueling abgemahnt. Gegen drei dieser Airlines – easyJet, Wizz Air und Vueling – reichte der Verband zusätzlich Klage ein.
Hintergrund ist die umstrittene Handgepäck-Politik dieser Unternehmen, die nach Einschätzung der Verbraucherschützer gegen geltendes EU-Recht verstößt. Bereits 2014 hatte der Europäische Gerichtshof in einem Grundsatzurteil festgelegt, dass Handgepäck ein unverzichtbarer Bestandteil der Flugbeförderung ist und keine kostenpflichtige Zusatzleistung darstellen darf, sofern Gewicht und Maße angemessen sind und die Sicherheitsvorschriften eingehalten werden.
Besonders ärgerlich für Passagiere: Bei den betroffenen Billigfliegern umfasst der Basispreis häufig nur die Mitnahme einer kleinen Tasche mit Maximalmaßen von 45 x 36 x 20 Zentimetern. Die Verbraucherzentrale argumentiert, dass auch ein größeres Handgepäckstück ohne Aufpreis transportiert werden müsste. In der Praxis verlangen die Airlines jedoch Zusatzgebühren für ein zweites Handgepäckstück, wobei die Kosten noch höher ausfallen, wenn das Gepäck erst am Gate angemeldet wird.
Verbrauchertäuschung kritisiert
„Ryanair, easyJet & Co. locken mit Flugpreisen, die nicht das gesamte angemessene Handgepäck umfassen. Das ist Verbrauchertäuschung und verstößt gegen geltendes EU-Recht„, erklärt Ramona Pop, Vorständin des vzbv (Verbraucherzentrale Bundesverband). Airlines seien verpflichtet, „angemessenes Handgepäck ohne Extrakosten zu befördern“. Diese Bedingungen erfülle nach Meinung der Verbraucherschützer auch das Handgepäck, das die abgemahnten und verklagten Fluggesellschaften bislang nur gegen Zusatzentgelt befördern.
Die Initiative gegen die Fluggesellschaften ist Teil einer europaweiten Kampagne von Verbraucherschutzorganisationen. Bereits im Mai 2024 hatten der europäische Dachverband BEUC (Europäischer Verbraucherverband) gemeinsam mit 16 nationalen Verbraucherschutzorganisationen eine Beschwerde bei der EU-Kommission gegen die Gebührenpraktiken der sieben genannten Fluglinien eingereicht.
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Einheitliche Regelungen
Aus Sicht der Verbraucherzentrale braucht es nun praxistaugliche und einheitliche Handgepäckregeln. Konkret fordert der Verband, dass das Kantenmaß – die Summe aus Länge, Breite und Höhe – mindestens 115 Zentimeter betragen darf bei einem Maximalgewicht von zehn Kilogramm. Zudem soll neben einem kleinen persönlichen Gegenstand auch ein weiteres angemessenes Handgepäckstück ohne zusätzliche Kosten im regulären Flugpreis enthalten sein.
Diese Forderung wird von der gesamten europaweiten Initiative unterstützt, die darauf abzielt, dass Fluggesellschaften das EuGH-Urteil von 2014 endlich konsequent umsetzen. Nach Ansicht der Verbraucherschützer verstoßen viele Billigairlines seit Jahren gegen diese rechtliche Vorgabe und belasten Passagiere mit unzulässigen Zusatzgebühren.