Der Europäische Gerichtshof hat die Anforderungen für die Einstufung von Drittstaaten als sichere Herkunftsländer deutlich verschärft. Nach dem jüngsten Urteil aus Luxemburg müssen EU-Mitgliedstaaten künftig ihre Bewertungsgrundlagen transparent offenlegen und nachweisen, dass tatsächlich die gesamte Bevölkerung des betreffenden Landes vor Verfolgung geschützt ist.
Das Urteil wurde vom EuGH unter den Aktenzeichen C‑758/24 und C‑759/24 veröffentlicht und verpflichtet EU-Mitgliedstaaten, die Informationsquellen für die Einstufung eines Landes als sicheren Herkunftsstaat transparent offenzulegen und gerichtlicher Kontrolle zugänglich zu machen.
Auslöser des Verfahrens war das umstrittene „Albanien-Modell“ der italienischen Regierung unter Giorgia Meloni. Dieses Konzept sieht vor, dass Asylbewerber aus vermeintlich sicheren Herkunftsstaaten, die im Mittelmeer aufgegriffen werden, in speziellen Zentren auf albanischem Territorium in Schnellverfahren überprüft werden. Rom verfolgt damit das erklärte Ziel, die Zahl der nach Italien einreisenden Asylsuchenden zu reduzieren.
Konkret hatten zwei Staatsangehörige aus Bangladesch gegen die Ablehnung ihrer Asylanträge geklagt und dabei die italienische Liste sicherer Herkunftsländer angefochten, auf der ihr Heimatland geführt wird. Italien hatte Bangladesch per Dekret als sicheren Herkunftsstaat eingestuft und die Kläger in ein von Italien betriebenes Zentrum in Albanien überstellt. Das angerufene italienische Gericht hatte diese Praxis als EU-rechtswidrig eingestuft und den EuGH angerufen. Das nun ergangene Urteil des EuGH stellt die bisherige Praxis grundlegend in Frage.
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Verschärfte Kriterien
Bislang konnten die EU-Staaten weitgehend autonom festlegen, welche Länder sie als sichere Herkunftsstaaten betrachten. Diese Einstufung ermöglicht vereinfachte und beschleunigte Asylverfahren mit höherer Ablehnungswahrscheinlichkeit. Der Europäische Gerichtshof verlangt nun jedoch, dass die Kriterien für diese Einstufung einer gerichtlichen Überprüfung standhalten müssen.
Das Gericht stellte zudem klar, dass – zumindest bis zum Inkrafttreten der neuen EU-Asylreform – ein Drittstaat nicht pauschal als sicher eingestuft werden darf, wenn bestimmte Bevölkerungsgruppen dort systematischer Diskriminierung oder Verfolgung ausgesetzt sind. Dies betrifft beispielsweise die Situation von homosexuellen Menschen in manchen Herkunftsländern.
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Folgen für Österreich
Die Entscheidung könnte auch für Österreich weitreichende Konsequenzen haben. Die Republik führt neben den EU-Mitgliedstaaten insgesamt 18 weitere Länder auf ihrer Liste sicherer Herkunftsstaaten. Dazu zählen unter anderem Albanien, Ghana und Tunesien, aber auch Bosnien und Herzegowina, Kosovo, die Mongolei, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien, Marokko, Algerien, Georgien, Armenien, Benin, Senegal, Namibia, Südkorea und Uruguay.
Diese Einstufungen müssten nun möglicherweise einer kritischen Neubewertung unterzogen werden.