Auf der Zugspitze schmieden sechs europäische Innenminister und EU-Kommissar Brunner eine neue Migrations-Allianz. Ihr Ziel: Abschiebungen forcieren und Asylverfahren ins Ausland verlagern.
Bei einem Gipfeltreffen auf der Zugspitze vergangenen Freitag standen Abschiebungen und die Kooperation mit sicheren Drittstaaten im Migrationsbereich im Zentrum der Gespräche. An dem Treffen nahmen neben Österreichs Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) auch seine Amtskollegen aus Deutschland, Frankreich, Dänemark, Polen und Tschechien sowie EU-Migrationskommissar Magnus Brunner teil.
Dänemark hat mit Beginn des zweiten Halbjahres 2025 die EU-Ratspräsidentschaft übernommen. Unter der sozialdemokratischen Ministerpräsidentin Mette Frederiksen setzt das Land einen deutlichen Schwerpunkt auf die Bekämpfung irregulärer Migration. Gemeinsam mit Österreich treibt Dänemark zudem Pläne voran, Asylverfahren künftig außerhalb des europäischen Kontinents durchzuführen.
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Konkrete Fortschritte
In der Frage der Abschiebungen zeichneten sich zuletzt konkrete Fortschritte ab. Österreich konnte erstmals seit 15 Jahren einen straffällig gewordenen Asylwerber in sein Herkunftsland zurückführen. Auch Deutschland hat Abschiebungen nach Afghanistan wieder aufgenommen. Innenminister Karner betonte jedoch: „Jeder abgeschobene Straftäter ist wichtig. Jedoch müssen wir über Einzelfälle hinauskommen.“
Die Konferenzteilnehmer verständigten sich auf die Notwendigkeit eines verschärften Vorgehens in der Asylpolitik, was auch in einer gemeinsamen Deklaration festgehalten wurde. Für diesen strengeren Asylkurs will sich die auf der Zugspitze versammelte Ministerrunde auch beim informellen EU-Innenministerrat am Dienstag in Kopenhagen einsetzen.
Sichere Drittstaaten
Die EU-Kommission hat bereits einen Vorschlag für eine Liste sicherer Drittstaaten vorgelegt, der noch im Parlament diskutiert werden muss. Migrationskommissar Brunner mahnt hier zu mehr Eile. Karner ergänzte dazu: „Asylverfahren in Drittstaaten zerstören das Geschäft der Schleppermafia und reduzieren den Druck auf die Außengrenzen. Darüber hinaus wird dadurch auch das Sterben im Mittelmeer verhindert.“
Der österreichische Innenminister kündigte an, sich für „starke europäische Achsen im entschlossenen Vorgehen gegen illegale Migration“ einzusetzen.
„Dadurch schaffen wir die Voraussetzungen für einen harten, aber gerechten Asylkurs“, wiederholte er im Vorfeld des Treffens eine Formulierung, die er bereits tags zuvor bei der Präsentation der Asyl-Halbjahresbilanz verwendet hatte.
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Rechtliche Hürden bei Drittstaatenregelung
Ein zentraler Punkt des Gipfels war die Forderung der Innenminister, das sogenannte Verbindungselement im Asylrecht zu streichen. Diese Änderung würde Abschiebungen in sichere Drittstaaten auch dann ermöglichen, wenn die betroffenen Personen keinerlei persönliche Bindung zu diesen Ländern haben. Konkret könnte dies bedeuten, dass etwa abgelehnte Asylwerber aus Afghanistan nach Pakistan abgeschoben werden könnten, selbst wenn sie dort nie gelebt haben oder keine Angehörigen besitzen.
Die geplante Ausweitung stößt bei Experten auf erhebliche menschenrechtliche und völkerrechtliche Bedenken. Die individuelle Schutzbedürftigkeit und die Bindung an das Zielland gelten bislang als zentrale Kriterien im europäischen Asylrecht. Eine pauschale Abschiebung ohne Bezug zum Drittstaat wird daher als problematisch angesehen.
Bei der Umsetzung von Asylverfahren in Drittstaaten bestehen zudem beträchtliche logistische Herausforderungen. Neben bilateralen Abkommen mit potenziellen Partnerländern – die bislang nicht konkret benannt wurden – bleibt unklar, wie die Kontrolle über faire Asylverfahren und der Schutz vor Kettenabschiebungen in diesen Drittstaaten sichergestellt werden soll. Experten bezweifeln, ob alle in Frage kommenden Staaten tatsächlich die Kriterien für „sichere“ Länder im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention erfüllen.