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Ab 2026

Bis zu 6 Wochen Haft: So hart sind die neuen Sozialhilfe-Regeln

Bis zu 6 Wochen Haft: So hart sind die neuen Sozialhilfe-Regeln
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4 Min. Lesezeit |

Österreichs Bundesländer verschärfen die Sozialhilfe-Regelungen: Kürzungen, Strafen und strengere Auflagen erwarten Bezieher ab 2026 – noch bevor die geplante Bundesreform greift.

Ab 2026 treten in mehreren österreichischen Bundesländern verschärfte Regelungen bei der Sozialhilfe beziehungsweise der in manchen Regionen noch als „Mindestsicherung“ bezeichneten Sozialleistung in Kraft. Obwohl die Bundesregierung aus ÖVP, SPÖ und NEOS ohnehin eine umfassende Reform der Sozialhilfe bis 2027 plant, haben zahlreiche Länder bereits eigene strengere Bestimmungen für das kommende Jahr beschlossen. Die aktuellen bundesweiten Vorgaben definieren bei der Sozialhilfe keine Mindest-, sondern Höchstbeträge, die 2026 angepasst werden.

Die monatlichen Maximalbeträge steigen laut Sozialministerium für Alleinlebende und Alleinerziehende von rund 1.209 Euro im Jahr 2025 auf 1.229,89 Euro im Jahr 2026. Paare können künftig höchstens 1.721,85 Euro erhalten (2025: 1.693 Euro). Für volljährige Personen in Bedarfsgemeinschaften sind pro leistungsberechtigter Person 70 Prozent der vollen Leistung vorgesehen, was 860,92 Euro entspricht (2025: 846 Euro). Ab der dritten volljährigen Person sinkt der Satz auf 45 Prozent beziehungsweise 553,45 Euro (2025: 544 Euro).

Zur Deckung des Wohnbedarfs kann eine zusätzliche „Wohnkostenpauschale“ von bis zu 30 Prozent des Höchstsatzes gewährt werden, daneben existieren weitere Leistungen für besondere Fälle. Für Minderjährige sind zusätzliche Geldleistungen vorgesehen, deren Höhe die Bundesländer seit einem Entscheid des Verfassungsgerichtshofs vom Dezember 2019 frei festlegen können.

Regionale Verschärfungen

In Wien greifen ab 2026 Neuregelungen, die erhebliche Einschnitte mit sich bringen. Besonders betroffen sind subsidiär schutzberechtigte Personen, die künftig keinen Anspruch mehr auf Mindestsicherung haben, sondern in die Grundversorgung fallen – eine Regelung, die nicht nur Neuaufnahmen betrifft, sondern auch Personen, denen dieser Status bereits zuerkannt wurde. Zudem stehen Kürzungen für Familien bevor: Beträge, die für Wohnzwecke zweckgewidmet sind, werden künftig auch bei Kindern von der Mietbeihilfe abgezogen.

Nach Angaben des Wiener Rathauses verliert eine Familie mit fünf Kindern durch diese Änderung etwa 400 Euro monatlich an Mietbeihilfe. Wohngemeinschaften werden zudem Bedarfsgemeinschaften gleichgestellt, wodurch die individuelle Bezugshöhe sinkt. Auch die Sonderzahlungen werden deutlich reduziert. Beibehalten wird in Wien allerdings die umstrittene Praxis, für jedes Kind unabhängig von der Kinderzahl denselben Betrag auszuzahlen.

Noch weitreichendere Verschärfungen plant Niederösterreich: Wer falsche Angaben macht oder Einkommen verschweigt, muss künftig mit Geldstrafen zwischen 200 und 5.000 Euro rechnen. Bei Zahlungsunfähigkeit droht eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen. Die Ablehnung einer zumutbaren Arbeit führt künftig zu einer mindestens dreimonatigen Halbierung des Bezugs (bisher: vier Wochen).

Jede weitere Pflichtverletzung verlängert diese Kürzung um jeweils vier Wochen. Bei wiederholten Verstößen kann der Anspruch vollständig gestrichen werden, worauf eine sechsmonatige Wartefrist folgt, bevor ein neuer Anspruch entsteht.

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Sanktionssysteme

Oberösterreich verschärft ab 2026 die bereits geltende „Bemühungspflicht“: Die bisherigen Sanktionsstufen von zehn, dann 20 und schließlich 50 Prozent Kürzung werden gestrafft – die niedrigeren Stufen entfallen. Bei Verstößen gegen die Bemühungspflicht wird sofort um 30 Prozent, dann um 50 Prozent gekürzt. Zudem wird präzisiert, was unter die Bemühungspflicht fällt, etwa eigeninitiative Bewerbungen und die Teilnahme an Qualifizierungskursen.

Eltern werden verstärkt in die Pflicht genommen, was die Einhaltung der Schul- und Kindergartenpflicht betrifft. In der Steiermark werden ab März die Zugangshürden erhöht. Auch hier wird eine „Bemühungspflicht“ mit strengeren Sanktionen eingeführt, einschließlich Mindeststrafen von 200 Euro (bis zu 4.000 Euro) sowie Ersatzfreiheitsstrafen bei Nichteinhaltung (drei Tage bis sechs Wochen).

Sozialhilfebezieher müssen künftig Sprachkurse belegen und Qualifikationen erwerben, um ihre Vermittelbarkeit am Arbeitsmarkt zu verbessern. Der Höchstsatz wird auf 95 Prozent des Ausgleichszulagenrichtsatzes gesenkt, und die Zahlungen für Minderjährige werden nach dem Vorbild Ober- und Niederösterreichs reduziert.

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Salzburg behält seine bereits verschärften Regelungen bei. Bei „Pflichtverletzungen“ wird der Lebensunterhalt stufenweise gekürzt: auf 70 Prozent beim ersten Verstoß, auf 50 Prozent beim zweiten, bis zur vollständigen Streichung nach dem vierten Verstoß. Als Pflichtverletzung gilt unter anderem, wenn die eigene Arbeitskraft nicht zumutbar eingesetzt wird, die Teilnahme an arbeits- und integrationspolitischen Maßnahmen verweigert wird oder ausbildungspflichtige Personen ihre Schul- und Erwerbsausbildung nicht zielstrebig verfolgen.

In Tirol verlieren zum Jahresbeginn, ähnlich wie in Wien, subsidiär Schutzberechtigte ihren Anspruch auf Mindestsicherung und fallen in die Grundversorgung. Eine weitere Reform, die bis Mitte des kommenden Jahres beschlossen werden soll, sieht vor allem eine Begrenzung der Mindestsicherungshöhe für Großfamilien durch einen Höchstdeckel vor.

Geplant sind auch strengere Sanktionen bei Regelverstößen bis hin zur kompletten Streichung der Mindestsicherung einschließlich der Wohnkosten, aber auch Verbesserungen für Mindestpensionisten und Menschen mit Behinderungen.

Für Kärnten, Vorarlberg und das Burgenland werden 2026 vorerst keine Änderungen erwartet.

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KO KOSMO-Redaktion
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