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REGIERUNG BESCHLIESST

Bis zu 600 Euro gibt‘s jetzt fürs Home Office

(FOTO: BKA/Andy Wenzel)

Am Mittwoch enthüllte die Regierung erste Details zur neuen Home-Office-Regelung. Für Arbeitnehmer, die von daheim aus arbeiten, wird es nun finanzielle Boni geben.

Die Regierung hat sich auf gesetzliche Regelungen für das Arbeiten im Homeoffice geeinigt. Laut Arbeitsminister Martin Kocher sollen diese „möglichst bald“ vom Parlament beschlossen werden. Die wichtigsten Eckpunkte: Arbeit im Homeoffice bleibt weiterhin auf freiwilliger Basis vereinbar. Jedoch gibt es künftig für die Arbeitnehmer steuerliche Begünstigungen, wenn sie von daheim aus arbeiten. Zudem werden sie auch künftig unfallversichert.

Was kommt und was nicht?
Im Vorfeld wurde vonseiten der Arbeitnehmervertreter gefordert, die Möglichkeit zum Homeoffice verpflichtend anzubieten, wenn das möglich ist. Eine solche Verpflichtung kommt nicht, wie Arbeitsminister Kocher bei der Präsentation des Entwurfs betonte: „Homeoffice ist und bleibt Vereinbarungssache.“ Die Vereinbarung soll schriftlich erfolgen und von beiden Seiten unter Einhaltung einer einmonatigen Frist widerrufen werden können. Auch freiwillige Betriebsvereinbarungen sollen möglich sein.

Die Bereitstellung erforderlicher digitaler Arbeitsmittel durch den Arbeitgeber sollen kein steuerpflichtiger Sachbezug sein. Allerdings werden die Mehrkosten, die für Arbeitnehmer im Home Office anfallen – etwa für Laptops oder Mobilgeräte – bis zu 300 Euro pro Jahr steuerfrei sein.

Bis zu 600 Euro für Schreibtisch, Sessel & Co.
Arbeitnehmer können zudem über die Arbeitnehmerveranlagung auch andere Aufwendungen bis zu 300 Euro als Werbungskosten absetzen. Laut der Regierung fällt unter diese zusätzlichen Kosten etwa ergonomisch geeignetes Mobiliar in der eigenen Wohnung. Diese Regelung soll rückwirkend auch für das Jahr 2020 gelten. Allerdings gilt hier die 300-Euro-Grenze dann für 2020 und 2021 zusammen. Damit wird Home Office in Summe mit bis zu 600 Euro steuerlich begünstigt.

150 Millionen pro Jahr
Diese Home-Office-Regelungen werden vorerst bis 2023 befristet sein, wie Finanzminister Gernot Blümel ankündigte. Danach wolle man sie evaluieren. Das Finanzministerium rechnet mit bis zu 150 Millionen Euro an Mehrkosten bzw. verringerten Steuereinnahmen pro Jahr.

Volles Geld für Arbeitnehmer
Die Arbeitnehmer im Home Office sollen die Vergünstigungen in jedem Fall in vollem Umfang erhalten. So können sie, wenn die steuerfreien 300 Euro durch den Arbeitgeber nicht voll ausgenutzt werden, die Differenz als Werbungskosten pauschal geltend machen.

„Damit stellen wir sicher, dass die Arbeitnehmer jedenfalls den ihnen zustehenden Betrag erhalten – entweder als Absetzbetrag bei der Arbeitnehmerveranlagung oder in Form von Sachleistungen oder Zahlungen durch den Arbeitgeber“, heißt es seitens des Finanzministeriums. Wenn die Arbeitnehmer keine digitalen Arbeitsmittel, sondern einen Zuschuss erhalten, können selbst angeschaffte Geräte (die den Zuschuss übersteigen) zusätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Quellen und Links: