In Klagenfurt am Wörthersee erregt ein bevorstehender Gerichtsprozess Aufmerksamkeit, der sich um zwei wenig schmeichelhafte Kommentare auf Facebook windet. Diese Beiträge, die scharfe Kritik am Klagenfurter Bürgermeister Christian Scheider vom Team Kärnten üben und bildlich von zahlreichen kotzenden Smileys begleitet werden, haben für zwei Einwohner der Stadt ernste rechtliche Konsequenzen. Die Anschuldigungen: üble Nachrede und Beleidigung.

Laut Staatsanwalt beleidigend
Die Kontroverse nahm ihren Lauf in einem hitzigen Austausch auf Facebook, über die umstrittene Benennung eines Platzes in Klagenfurt. Einer der Beschuldigten äußerte harsche Worte gegenüber Bürgermeister Scheider, untermalt von einem Kotz-Emoji. Ein weiterer Nutzer bekundete seine Zustimmung durch ein Like, was von der Staatsanwaltschaft als beleidigend eingestuft wurde. Von einem dritten Account kam dann der Halbsatz „nicht nur Du diese Gangster im Rathaus. . .“, ebenfalls mit einem Kotz-Emoji versehen.
Herabwürdigende Aussagen
Die rechtlichen Schritte wurden eingeleitet, da die Aussagen als herabwürdigend gegenüber dem Bürgermeister in seiner amtlichen Funktion gesehen wurden. Laut Michael Sommer, dem Anwalt von Scheider, habe man nach der Identifizierung mehrerer Personen zwei von ihnen eine Diversion angeboten, nachdem diese sich entschuldigt hatten. Die verbleibenden zwei Personen, die nun vor Gericht stehen, wählten hingegen einen anderen Weg: Während einer von ihnen gegenüber den Behörden schwieg, legte der andere sogar noch einmal nach.
Rechtliche Konsequenzen
Abgesehen von der strafrechtlichen Verfolgung sind gegen die beiden Klagenfurter auch zivilrechtliche Klagen auf Unterlassung anhängig. Diese zielen jedoch nicht auf Schadenersatz ab, sondern verlangen lediglich ein Ende derartiger Aussagen. Die Rechtsprechung sieht vor, dass bereits das Liken solcher Beiträge ausreicht, um rechtlich belangt zu werden, erläutert Sommer weiter. Eine der Personen teilte zudem den betreffenden Beitrag.
Die gerichtliche Verhandlung ist für den kommenden Freitag angesetzt.