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NEUE REGELUNG

Corona-Hammer: AMS kann Impfverweigerern das Arbeitslosengeld sperren

(FOTO: Google-Maps-Screenshot, iStockphoto)

Wie Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) in einem Schreiben an das AMS vorgibt, können Arbeitssuchende einen Job nicht aufgrund einer Impfpflicht ablehnen.

Wie „Der Standard“ berichtet, wurde das Arbeitsmarktservice (AMS) durch den zuständigen Minister dazu verpflichtet, allen Personen das Arbeitslosengeld zu sperren, die eine zumutbare Stelle aufgrund einer Impfpflicht ablehnen. Das Schreiben wurde bereits am 25. August versandt.

Arbeitgeber fordern vermehrt Impfung
Die Impfung hat auch den Arbeitsmarkt verändert. Während in vielen Bereichen bei Neuanstellungen bereits eine Impfung vorausgesetzt wird (etwa im Gesundheits- und Bildungsbereich), fordern auch immer mehr Arbeitgeber aus anderen Bereichen, dass neue Mitarbeiter gegen das Coronavirus vollimmunisiert sind.

Laut neuer Regelung droht Ungeimpften, die eine Bewerbung oder ein Jobangebot wegen der Impfung ablehnen, Sanktionen. Wegen Vereitelung der Arbeitsaufnahme kann das Arbeitslosengeld vom AMS bis zu sechs Wochen gesperrt werden. Wie das Arbeitsmarktservice berichtet, geht man davon aus, dass es zu einigen Sperrfällen kommen werde.

AMS zwingt nicht zur Impfung
Wie das Ministerium gegenüber dem „Standard“ bestätigte, werde niemanden zu einer Impfung zwingen. Jedoch könne man eine Bewerbung auf eine Stelle nicht ablehnen, weil der Bewerber nicht geimpft ist. Laut Arbeitsministerium sei eine Beschäftigung zumutbar, wenn der Arbeitgeber eine Impfung verlangt. Eine Ausnahme gilt selbstverständlich, wenn sich der Bewerber aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen darf.

Quellen & Links: