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Corona Maßnahmen für Schulstart stehen fest

Bildungsminister Martin Polaschek © Parlamentsdirektion / Michael Buchner
Bildungsminister Martin Polaschek © Parlamentsdirektion / Michael Buchner

Die Bundesregierung hatte bis dato keine Maßnahmen für den Schulstart in Österreich präsentiert. Jetzt, eine Woche vor Beginn des Semesters, veröffentlichte Bildungsminister Martin Polaschek die geltenden Regelungen für unsere Kinder.

Am Montagmorgen erläuterte Bildungsminister Martin Polaschek die neuen Maßnahmen für den Schulstart. Dieser hängt von bestimmten Szenarien ab (Ann.: aktuelle Corona-Zahlen, freie Intensivbetten und verfügbares Personal in Spitälern). Welche das genau sind, hatte Polaschek in seiner Stellungnahme nicht veranschaulicht. Aktuell befinden wir uns aber im Szenario 2, wie der Bildungsminister verriet.

Szenario 2 – „günstiger Fall“

Polaschek versichert allerdings, dass die Schulen offen bleiben. Es würde keine flächendeckenden Schulschließungen mehr geben, hieß es in der Pressekonferenz. Denn die Schulen „müssen offen bleiben!„. Der Bildungsminister ergänzt auch: „Ich habe immer gesagt, dass der Schulbereich Teil einer Gesamtstrategie sein muss. Denn die Schule ist kein abgesonderter Bereich.

Für das erwähnte zweite Szenario, in dem sich Österreich befindet, hat die Bundesregierung keine besonderen Maßnahmen für den Schulstart geplant. Es wird keine Maskenpflicht geben und Testungen sind ebenso keine vorgesehen. Polaschek bestätigt: „Das derzeitige Szenario ermöglicht es uns, aufgrund der Infektionslage von einer Maskenpflicht abzusehen. Und in gewohnter Normalität ins Schuljahr 2022/23 zu starten.“

Allerdings sollen Möglichkeiten für freiwillige PCR-Testungen an den Schulen geschaffen werden. Am 05. bis zum 07. September soll man freiwillige Antigen-Tests anbieten. Wie das logistisch ablaufen soll, ist derweil noch nicht bekannt. In der zweiten Schulwoche erhalten alle die es möchten je drei Antigen-Schnelltests für den Hausgebrauch.

Von Seiten des Gesundheitsressorts werden Impfung weiter als wichtige Schutzmaßnahme empfohlen. Das tragen der Maske stehe jedem frei.

Absonderung und Verkehrsbeschränkungen

Bislang sieht die neue Regelung vor, dass infizierte Personen ohne Symptome zur Arbeit oder zur Schule gehen dürfen. Einzige Voraussetzung: für diese Personen herrscht Maskenpflicht. Das gilt jetzt auch für Lehrer und Lehrerinnen sowie für alle Schüler über 11 Jahre. Polaschek erklärt: „Es gibt keinen Grund den Bildungsbereich anders zu behandeln als andere Lebensbereiche. Demnach wird die Verordnung hier genauso gelten.

Dies kann allerdings nur im Bereich des Bundesvollzugs umgesetzt werden.„, ergänzt der Bildungsminister. Heißt, dass jedes Bundesland selbst entscheiden muss, welche Vorgaben nun gelten und welche nicht.

Ausnahmen für Kinder

Eine Ausnahme gibt es allerdings doch. Wenn ein Kind unter 11 Jahren an Corona erkrankt, gilt für das Kind ein Betretungsverbot im Kindergarten und in Schulen. „Der Grund ist der, dass gerade die Kleineren nicht die ganze Zeit im Kindergarten oder in der Schule durchgehend eine FFP2-Maske tragen müssen.„, so Polaschek.

Wien ist anders

Vizebürgermeister und Bildungsstadtrat Christoph Wiederkehr versicherte vor einigen Tagen andere Pläne für die Wiener Schulen. Diese unterscheiden sich insofern, als das die Wiener Lehrer und Lehrerinnen bei einer Corona-Erkrankung nicht in die Arbeit kommen dürfen. „Es besteht ein zu hohes Ansteckungsrisiko”, erklärt er seine Entscheidung. Polaschek wünsche sich allerdings eine einheitliche Umsetzung der Länder.

Eigenverantwortung

Ich bin sehr froh darüber, dass wir jetzt klare und einheitliche Regelungen für alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens haben und der Schulbereich ein integrierter Bestandteil ist. Wir sind auf alle Szenarien vorbereitet und werden je nach Szenario festgelegt reagieren. Wir setzen aber auch ganz, ganz klar auf Eigenverantwortung.„, meint Bildungsminister Polaschek.

Was heißt „symptomlos“?

Hier sieht Polaschek die subjektive Sicht gefragt. Wer sich krank fühlt soll zuhause bleiben. „Wenn ich selber für mich das Gefühl habe, ich bin absolut gesund und will in die Schule gehen, dann kann ich das tun. Es geht doch hier darum die Eigenverantwortung zu stärken und wir zwingen nicht Menschen zuhause zu bleiben, die sagen, „Warum soll ich daheim bleiben? Ich bin 100 prozentig fit.“ Das ist es. Wenn sie sich gesund fühlen, ja dann müssen sie [in die Schule und zu Arbeit gehen]. Aber auch das ist subjektiv.