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HARTE ANSAGE

Corona-Sünder, die gegen Auflagen verstoßen, müssen nun Hilfen zurückzahlen

Corona-Sünder, die gegen Auflagen verstoßen, müssen nun Hilfen zurückzahlen
(FOTOS: iStockphotos)
2 Min. Lesezeit |

Im Kampf gegen die Corona-Pandemie setzt das Finanzministerium weitere strenge Maßnahmen. Künftig soll es für Corona-Sünder auch Rechtsfolgen geben.

Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) verkündete, dass strenge Maßnahmen gegen Corona-Sünder, die gegen die Auflagen der Bundesregierung verstoßen, geplant seien. Konkret sollen künftig Unternehmen und Betriebe, die gegen die Auflagen verstoßen, Hilfezahlungen vom Staat wieder zurückerstatten müssen.

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Rückzahlung gesetzlich geregelt
In einem Interview mit der „Presse“ sprach Finanzminister Brunner von „Konsequenzen“ für jene, die sich „auf Kosten der Allgemeinheit“ bereichern würden. Bedeutet konkret: Wer in Zukunft Corona-Hilfszahlungen vom Staat beantragt, muss sich auch zur Einhaltung der Corona-Regeln verpflichten. 

Daher würde man nun die gesetzliche Grundlage für aktuelle Hilfen nach rund zwei Jahren der Pandemie anpassen, „um auf neue Entwicklungen wie die 2G-Regel zu reagieren und Härtefälle zu vermeiden“, so Brunner. Konkret sollen Unternehmen, die diese Hilfen beantragen daher künftig „auch eine Verpflichtung zur Beachtung des Covid-19-Maßnahmengesetzes und die auf dessen Basis ergangenen Verordnungen“ unterzeichnen.

Konkrete Beispiele
Wenn sich also etwa ein Gastronomiebetrieb, oder ein körpernaher Dienstleister, wie ein Friseur, nicht an die Maßnahmen hält, indem er z.B. auch ungeimpfte Personen bedient, muss er mit der „Rückzahlung der Hilfsgelder bei einer Verwaltungsübertretung gemäß § 8 Abs. 4 Covid-19-Maßnahmengesetz“ rechnen. Auch wer falsche Angaben macht oder Kontrollmaßnahmen behindert, könnte künftig mit einer Rückzahlungsforderung bestraft werden.

Quellen und Links:

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KO KOSMO-Redaktion
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