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JURISTIN KLÄRT AUF

Darf dein Chef einen Impfnachweis von dir verlangen?

(FOTO: iStockphoto)

In den vergangenen Tagen wurden immer wieder Berichte über Arbeitgeber bekannt, die ihre Mitarbeiter zu einer Impfung verpflichten wollen. Aber ist das überhaupt erlaubt? Juristin Katharina Körber-Riesak klärt auf.

Erst Anfang der Woche berichtete KOSMO von zwei Fällen, in denen Arbeitgeber ihren Angestellten mit einer Kündigung drohten, wenn diese sich nicht impfen lassen wollen. In beiden Fällen handelte es sich um Einrichtungen mit medizinischem Personal: Zum einen um eine Zahnarztpraxis und zum anderen um ein Pflegeheim. Doch in den nächsten Monaten dürfte der Impfstatus ganz allgemein immer mehr zur Streitfrage werden. Die Frage die sich vermehrt stellt ist: Darf mein Chef einen Impfnachweis von mir verlangen? Juristin Katharina Körber-Riesak klärt auf.

In einer Sondersitzung des Nationalrates am Donnerstag wurde die neue Teststrategie beschlossen. Erstmals werden auch die Selbsttests, also „Wohnzimmer-Tests“, arbeitsrechtlich abgesichert und im Epidemiegesetz verankert sein. Doch bei der Kontrolle dieser Selbsttests gibt es noch viele Unklarheiten: Im Gesetz steht jetzt etwa, dass Mitarbeiter ihren Testnachweis [Anm.: das Plastik-Kit] im Betrieb mit sich führen müssten. Der Chef könne jederzeit sowohl den Testnachweis einsehen als auch die Identität feststellen. „Aber er darf das nirgendwo speichern“, so die Juristin Katharina Körber-Riesak. Die große Frage bleibe so allerdings „wie das behördlich überprüft werden soll“.

Ob jemand einen negativen Corona-Test hat, darf also schon jetzt überprüft werden. Aber wie wird es künftig mit der Überprüfung des Impfstatus sein? Darf ein Chef einen Nachweis verlangen, dass man geimpft wurde?

Streitfrage: Impfung
In den nächsten Monaten dürfte der Impfstatus immer mehr zur Streitfrage werden. Von der derzeitigen Regelung ist beispielsweise noch nicht abgedeckt, ob es einen Unterschied macht oder überhaupt geben kann, ob eine Person geimpft ist oder nicht. Und was tun, wenn jemand nicht geimpft werden will? Besonders da kann es zu Konflikten in der Arbeitswelt kommen. 

Dürfen Unternehmer Impfnachweis verlangen?
Laut derJuristin Katharina Körber-Riesak, die bereits einige Gutachten zu dem Thema durchgewälzt hat, wird es in bestimmten Fällen möglich sein, einen Impfnachweis zu fordern: „Aus unserer Sicht ist es so, dass dort wo sich ein engerer Körperkontakt nicht vermeiden lässt und dort wo es durch andere Schutzmaßnahmen nicht dieselbe Schutzwirkung gibt – und vorausgesetzt, dass die Impfung auch vor Übertragung schützt – der Arbeitgeber durchaus hier den Nachweis eines Impfstatus oder alternativ eines Immunitätsstatus verlangen darf.“ Sprich: In besonders empfindlichen Bereichen ist es schon möglich.

Körber-Riesak betont jedoch auch, dass es in solch einer „dramatischen Pandemie“ eine Interessensabwägung geben muss. Zwei Grundrechte stehen hier einander gegenüber: Zum einen das Recht der Unternehmer, über den Betrieb zu verfügen und zum anderen das Recht der Arbeitnehmer auf körperliche Unversehrtheit. Die Expertin vermutet, dass es bei dieser Abwägung eher in Richtung des Impfinteresses gehen wird. Nachsatz: „Das kann in einem Jahr ganz anders ausgehen, wenn wir das hoffentlich hinter uns haben.“

Quellen und Links: