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Arzneimittelstreit

Darum dürfen Pflegekräfte (noch) keine Medikamente verschreiben!

Darum dürfen Pflegekräfte (noch) keine Medikamente verschreiben!
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3 Min. Lesezeit |

Zwischen Ärztekammer und Pflegeverband entbrennt ein Konflikt um Medikamentenverordnungen. Während beide Seiten Kooperationsbereitschaft betonen, stockt die Umsetzung der Reform.

In der Debatte um erweiterte Befugnisse für Pflegefachkräfte weist die Ärztekammer Vorwürfe zurück, als Blockierer zu agieren. „Wir sind für die Umsetzung“, stellte Klaus Kubin, Leiter des Referats Gesundheitsberufe, bezüglich der geplanten Medikamentenverordnung durch Pflegepersonal klar. Entscheidend sei vielmehr der Umfang der Medikamentenliste. Zuvor hatte der Gesundheits- und Krankenpflegeverband (ÖGKV) am Montag die zögerliche Implementierung bemängelt.

Im Ö1-Radio bemängelte ÖGKV-Vizepräsidentin Inge Koberl-Hiebler, dass die Kompetenzerweiterung für diplomierte Pflegekräfte noch immer auf sich warten lässt. Der Knackpunkt liegt bei der per Verordnung festzulegenden Medikamentenliste, über die ÖGKV und Ärztekammer derzeit verhandeln. Das Gesundheitsministerium betonte seine unterstützende Rolle im Prozess und hofft auf eine tragfähige Einigung.

Der ÖGKV habe bereits umfangreiche Arzneimittellisten vorgelegt, die jedoch über den gesetzlichen Rahmen hinausgingen und daher von der Ärztekammer abgelehnt wurden. Das Ministerium bat den Pflegeverband, eine gesetzeskonforme Liste zu erarbeiten und den Dialog fortzusetzen. Koberl-Hiebler machte für die Verzögerungen „Pflichtinteressensvertretungen“ verantwortlich – eine Anspielung auf die Ärztekammer.

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Streit um Medikamentenliste

Laut Kubin wartet die Ärztekammer auf die Übermittlung des ausgehandelten Entwurfs für die Medikamentenliste durch den Krankenpflegeverband. „Die letzte verhandelte Liste wäre für die Ärztekammer tragbar.“ Er fügte hinzu: „Wenn einzelne Teile des ÖGKV enttäuscht darüber sind, dass die Liste zu wenig umfangreich ist, kann ich nur sagen: Mehr gibt das Gesetz nicht her.“

Zudem stehe die Patientensicherheit im Vordergrund. Die Kammer habe „ohne jede Diskussion“ alle nicht rezeptpflichtigen Medikamente für die Liste akzeptiert. Bei Präparaten wie Schmerzmitteln oder Antibiotika sei jedoch eine „tiefgreifende Kompetenz“ erforderlich, weshalb hier weiterhin der Arzt eingebunden werden müsse.

„Wir weisen vehement zurück, dass wir eine Verhindererposition einnehmen würden. Wir waren extrem kooperativ und sind überrascht ob der jetzigen Entwicklung“, unterstrich Kubin. Grundsätzlich begrüße die Ärztekammer die Kompetenzerweiterung, besonders in der Langzeitpflege, um bei bestimmten Arzneimitteln den Umweg über ärztliche Verordnungen zu vermeiden.

Praktische Herausforderungen

Die Neuregelung wurde von Schumanns Vorgänger Johannes Rauch vorangetrieben, der auch auf internationale Vorbilder verwies, wo solche Befugnisse für Pflegekräfte bereits Standard sind. Die Reform soll den Pflegekräften mehr Handlungsspielraum verschaffen.

Aktuell ist selbst die selbständige Beschaffung und Weitergabe rezeptfreier Medikamente nicht erlaubt. Benötigt ein Heimbewohner ein rezeptfreies Schmerzmittel, muss dieses von einem Arzt verordnet werden, der oft nicht unmittelbar verfügbar ist.

Vor derselben Herausforderung steht auch die ambulante Pflege.

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KO KOSMO-Redaktion
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