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GUT ZU WISSEN

Das geschieht mit dem Geld eines verstorbenen Pensionisten

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(FOTO: iStock)

Ein Todesfall bringt nicht nur emotionale Herausforderungen mit sich, sondern wirft auch rechtliche und finanzielle Fragen auf. Insbesondere bei verstorbenen Pensionisten ist die Handhabung des Vermögens ein wichtiger Aspekt, der sorgfältig geregelt werden muss.

Meldung des Todesfalls beim Geldinstitut

Die ersten Schritte nach dem Tod einer Person beinhalten die Meldung des Todesfalls beim Geldinstitut, bei dem der Verstorbene Konten oder Sparbücher unterhielt. Die Hinterbliebenen oder die verfügungsberechtigten Erben können dies durch ein formloses Schreiben oder eine persönliche Vorsprache zusammen mit der Sterbeurkunde oder dem Registerauszug Tod veranlassen. Es ist dabei wichtig, sämtliche Geldinstitute und Kontoverbindungen des zuständigen Notars mitzuteilen.

Sperrung von Konten & Sparbüchern

In der Regel werden die Konten und Sparbücher des Verstorbenen bis zum Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens gesperrt, sofern es keine weiteren Kontoinhaber gibt. Bei Gemeinschaftskonten wird in vielen Fällen vermerkt, dass ein Inhaber verstorben ist, während der andere weiterhin über das Konto verfügen kann.

Ansprüche der Hinterbliebenen

Die Ansprüche der Hinterbliebenen leiten sich von denjenigen Ansprüchen ab, die der Verstorbene selbst gegenüber der Pensionsversicherung hatte. Die Art und Dauer der Witwerpension hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter das Vorhandensein von Kindern, die Dauer der Ehe und das Alter der Hinterbliebenen.

Berechnung der Witwenpension

Die Höhe der Witwerpension basiert auf der Pension, auf die der Verstorbene Anspruch hatte. Bei fehlender eigener Pension des Verstorbenen wird die Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension als Grundlage genommen. Ein Prozentsatz zwischen 0 und 60 wird aus den Einkommen der Verstorbenen und der Hinterbliebenen der letzten zwei Jahre vor dem Tod gebildet. Dieser Prozentsatz bestimmt die Höhe der Witwerpension, wobei bei gleichen Einkommen der Partner der Prozentsatz bei 40 Prozent liegt.

Zusammenführung von Einkommen & Pension

Wenn das eigene Einkommen der Hinterbliebenen das 2 1/3-fache des Einkommens des Verstorbenen beträgt, entfällt die Pension. Andernfalls wird der Prozentsatz der Pension auf bis zu 60 Prozent erhöht, wenn das gemeinsame Einkommen der Hinterbliebenen und die Pension einen bestimmten Betrag nicht erreichen.

Für das Jahr 2024 liegt dieser Betrag bei 2.435,86 Euro. Diese Regelungen dienen dazu, die finanzielle Sicherheit der Hinterbliebenen zu gewährleisten, insbesondere wenn der Verstorbene während seiner Lebenszeit Rentenansprüche erworben hat.

Der Umgang mit dem Vermögen eines verstorbenen Pensionisten erfordert eine genaue Abwicklung, angefangen bei der Meldung des Todesfalls bis zur Berechnung und Auszahlung der Witwerpension. Die gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen sind darauf ausgerichtet, einen gerechten und finanziell stabilen Übergang für die Hinterbliebenen zu gewährleisten. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit den finanziellen Angelegenheiten im Todesfall auseinanderzusetzen und im Bedarfsfall professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.