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BESCHLUSS

Fakten zum Familienbonus Plus: Wie Eltern künftig davon profitieren können

Ab 2019 steht ein Absetzbetrag von bis zu 1500 Euro pro Kind und Jahr zur Verfügung. (Foto: iStock)

Am Mittwoch beschließt der Nationalrat im Rahmen eines Jahressteuergesetzes den „Familienbonus Plus“. Ab 2019 steht ein Absetzbetrag von bis zu 1.500 Euro pro Kind und Jahr zur Verfügung, wenn man genug Lohn- bzw. Einkommensteuer gezahlt hat.

Vom geplanten Familienbonus sollen mehr als 1,2 Millionen der insgesamt 1,7 Millionen Kinder in Österreich profitieren, berichtet „vienna.at“. Der Familienbonus ist ein Absetzbetrag in der Höhe von 1.500 Euro pro Kind und Jahr bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Das bedeutet, dass künftig die Steuerlast um bis zu 1.500 Euro pro Jahr gesenkt wird. Sollten Kinder das 18. Lebensjahr überschritten haben, gibt es einen reduzierten Familienbonus von 500 Euro jährlich, wenn Familienbeihilfe bezogen wird.

Der Kinderfreibetrag entfällt
Der Kinderfreibetrag und die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten bis zum 10. Lebensjahr entfallen mit der Einführung des Familienbonus. Die Begründung der Bundesregierung für diese Maßnahme sei die Vereinfachung des Systems durch den Familienbonus. Darüber hinaus habe der Familienbonus die fünffache Wirkung der wegfallenden Maßnahmen.

Bonus ab bestimmen Einkommen
Ab einem Bruttoeinkommen von etwa 1.700 Euro kann der Familienbonus beantragt werden. Die Wirkung selbst beginnt laut Finanzministerium ab dem ersten Steuereuro. Das ist derzeit ab einem Einkommen von etwa 1.260 Euro der Fall. Die Beantragung des Familienbonus erfolgt wahlweise über die Lohnverrechnung 2019, durch den Arbeitgeber oder die Steuererklärung. Bei der Abrechnung über die Lohnverrechnung muss der Familienbonus beim Arbeitgeber erfolgen. Ab Dezember 2018 kann der Antrag gestellt werden.

Ehepartner bzw. Partner können den Bonus entweder aufteilen oder den Bonus von einer Person vollbeziehen. Leben die Eltern getrennt, kann entweder der Familienbeihilfenberechtigte den Bonus voll in Anspruch nehmen oder dieser wird so wie bei Partnern zwischen den getrennt lebenden Eltern aufgeteilt.