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Belegpflicht

Haus in Bosnien vermietet? Auf Eigentümer kommen neue Pflichten zu

Haus in Bosnien vermietet? Auf Eigentümer kommen neue Pflichten zu
(Symbolbild FOTO: iStock)
3 Min. Lesezeit |

Neue Pflichten für Vermieter in der Föderation BiH – und sie treffen auch Eigentümer, die längst in der Diaspora leben.

Private Vermieter in der Föderation Bosnien und Herzegowina werden künftig verpflichtet sein, für ihre Mieteinnahmen fiskalisierte Belege auszustellen. Die konkrete Umsetzung steht allerdings noch aus – derzeit laufen die technischen Vorbereitungen.

Wer in der Föderation Bosnien und Herzegowina privat Wohnraum vermietet, muss sich auf neue gesetzliche Anforderungen einstellen. Das neu beschlossene Gesetz zur Fiskalisierung von Transaktionen schreibt vor, dass auch Privatpersonen, die Wohn- oder Mietobjekte überlassen, entsprechende Rechnungen ausstellen müssen. Wie die Steuerverwaltung mitteilt, gilt dies sowohl für Dauervermietungen als auch für kurzfristige Angebote – darunter Unterkünfte, die über Plattformen wie Booking oder Airbnb sowie über soziale Netzwerke angeboten werden.

Gesetz & Umsetzung

Das Fiskalisierungsgesetz wurde vom Föderationsparlament beschlossen und im Amtsblatt veröffentlicht. Es regelt, wie Rechnungen auszustellen sind und wie Transaktionsdaten elektronisch an die Steuerverwaltung übermittelt werden müssen. Damit soll es einfacher werden, nicht gemeldete Einnahmen und Aktivitäten in der Schattenwirtschaft aufzudecken.

Obwohl das Gesetz bereits rechtskräftig ist, wird die praktische Anwendung erst nach Erlass der erforderlichen Verordnungen und dem Aufbau der notwendigen technischen Infrastruktur beginnen. Das Gesetz sieht vor, dass die Umsetzung spätestens 18 Monate nach dem Monat des Inkrafttretens anlaufen muss. Nach aktuellem Stand der Steuerverwaltung dürften die neuen Regelungen für Vermieter frühestens im Jahr 2027 wirksam werden. Ein verbindliches Datum, ab dem die Ausstellungspflicht für fiskalisierte Belege kontrolliert wird, wurde bisher nicht offiziell kommuniziert.

Von der Regelung können auch Personen betroffen sein, die ihren Wohnsitz in Österreich, Deutschland oder der Schweiz haben, aber in der Föderation Bosnien und Herzegowina eine Wohnung, ein Haus oder eine Ferienunterkunft vermieten. Maßgeblich ist dabei nicht der Aufenthaltsort des Eigentümers, sondern der Umstand, dass die steuerpflichtigen Einnahmen aus einer Immobilie auf dem Gebiet der Föderation stammen. Ausdrücklich nicht erfasst sind hingegen die Republika Srpska und der Distrikt Brcko – beide Landesteile unterliegen eigenen steuerlichen und fiskalischen Regelwerken.

Steuern & Pflichten

Die neue Belegpflicht schafft keine zusätzliche Steuer auf Mieteinnahmen. Eine Meldepflicht für solche Einkünfte bei der zuständigen Steuerstelle besteht bereits heute. Der Steuersatz liegt laut Steuerverwaltung grundsätzlich bei zehn Prozent, wobei anerkannte Pauschalabzüge die tatsächliche Steuerlast je nach Vermietungsart und Kanton reduzieren können.

Für langfristige Mietverhältnisse ist derzeit das Formular PRIM-1054 vorgesehen, bei kurzfristiger touristischer Vermietung kommt in der Regel das Formular PIP-1034 zur Anwendung. Darüber hinaus können abhängig von Gemeinde oder Kanton weitere Pflichten bestehen – etwa zur Registrierung, zur Tourismusabgabe oder zur Meldung von Gästen.

Vermieter müssen vorerst keine übereilten Anschaffungen tätigen – weder Kassengeräte noch kostenpflichtige Softwarelösungen sind aktuell erforderlich. Zunächst müssen die zuständigen Behörden festlegen, welche technische Lösung für Privatpersonen vorgesehen ist, wie die Registrierung gestaltet wird und ab welchem Zeitpunkt die Einhaltung der Pflicht tatsächlich überprüft wird. Dennoch empfiehlt es sich, bereits jetzt zu kontrollieren, ob Mieteinnahmen korrekt gemeldet werden und ob gültige Mietverträge sowie entsprechende Zahlungsnachweise vorhanden sind.

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KO KOSMO-Redaktion
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