Millionen Gebäude in Serbien fehlen im Grundbuch – für Eigentümer in der Diaspora läuft die Zeit, aber noch nicht ab.
Serbien hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Beginn des Herbstes rund 320.000 Anträge im Rahmen des Programms „Svoj na svome“ abzuwickeln. Auch wer die ursprüngliche Frist aufgrund eines Auslandsaufenthalts nicht einhalten konnte, hat unter Umständen noch die Möglichkeit, nachzureichen. Laut offiziellen Angaben sind in Serbien etwa 4,8 Millionen Gebäude erfasst, die im Grundbuch nicht vollständig oder korrekt verzeichnet sind. Für rund 2,5 Millionen dieser Objekte wurden bereits Anträge auf Erfassung und Eintragung eingereicht.
Obwohl das Verfahren im allgemeinen Sprachgebrauch oft als Legalisierung von Schwarzbauten gilt, ist diese Bezeichnung juristisch nicht präzise. Im Kern geht es darum, Gebäude zu registrieren und Eigentumsrechte im Immobilienkataster festzuhalten. Eine erfolgreiche Eintragung schließt nicht automatisch ein, dass frühere baurechtliche Verstöße nachträglich gebilligt wurden oder das Objekt allen geltenden Bauvorschriften entspricht.
Dennoch ist die Registrierung für Eigentümer von erheblicher praktischer Bedeutung: Fehlt sie, entstehen beim Verkauf, bei der Vererbung, bei Schenkungen, der Aufnahme von Krediten oder beim Anschluss an öffentliche Infrastruktur mitunter schwerwiegende rechtliche Hindernisse.
Gebühren & Fristen
Nach Abschluss der Antragsbearbeitung erhalten Eigentümer eine Zahlungsaufforderung über die anfallende Gebühr, die binnen 30 Tagen nach Zustellung beglichen werden muss. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kann das Eigentumsrecht zwar dennoch eingetragen werden – allerdings mit einem Vermerk, der eine Veräußerung oder sonstige Verfügung über die Immobilie einschränkt. Dieser Eintrag wird erst dann gelöscht, wenn die ausstehende Gebühr vollständig bezahlt wurde.
Wer die reguläre Antragsfrist verpasst hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen noch bis zum 24. Oktober 2026 einen Antrag einreichen. Als anerkannte Gründe gelten unter anderem ein längerer Aufenthalt im Ausland, gesundheitliche Einschränkungen oder ein abgelaufener Personalausweis. Für Menschen, die dauerhaft in Österreich, Deutschland oder der Schweiz leben, kann der Auslandsaufenthalt dabei besonders relevant sein. Ob die vorgebrachte Begründung anerkannt wird, liegt im Ermessen der zuständigen Behörde und wird von Fall zu Fall entschieden.
Kataster-Status prüfen
Den aktuellen Stand des Verfahrens können Eigentümer über das System der serbischen Katasterbehörde RGZ einsehen. Eine blaue Markierung signalisiert, dass die Bestätigung der zuständigen Agentur noch aussteht. Orange zeigt an, dass die Unterlagen derzeit bearbeitet werden. Eine rote Markierung weist auf technische Mängel oder eine Rücksendung an die Agentur hin. Grün schließlich bedeutet, dass das Gebäude gemäß dem Gesetz „Svoj na svome“ erfolgreich im Kataster eingetragen wurde.
Eigentümer sollten außerdem überprüfen, ob der Antrag tatsächlich alle Gebäude und Gebäudeteile umfasst. Häufig sind Wohnhaus, Garage, Nebengebäude, Anbauten oder hinzugekaufte Grundstücksteile unterschiedlich erfasst. Darüber hinaus muss die im Kataster verzeichnete Grundstücksfläche korrekt angegeben sein, da ohne vollständige Grundstücksdaten eine lückenlose Aufnahme in die Datenbank nicht möglich ist.
Wer die Frist versäumt hat oder den aktuellen Verfahrensstand nicht nachvollziehen kann, sollte so bald wie möglich die zuständige Gemeinde, das Katasteramt oder einen bevollmächtigten Rechtsanwalt beziehungsweise Geometer aufsuchen.