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ANGEHÖRIGENBONUS

Diese Personen bekommen im Juli einen 750 Euro-Bonus

(FOTO: iStock/ blinow61)
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Vor fast einem Jahr wurde bekanntgegeben, dass ab dem 1. Juli 2023 ein neuer „Angehörigenbonus“ eingeführt wird. In diesem Jahr beläuft sich der Bonus auf 750 Euro, doch ab dem nächsten Jahr wird er jährlich sogar auf 1.500 Euro erhöht.

Ab dem 1. Juli wird ein „Angehörigenbonus“ in monatlichen Raten ausgezahlt, der bestimmten nahestehenden Angehörigen von Pflegebedürftigen zugute kommt. Da die Zahlungen in diesem Jahr erst im Juli beginnen, beträgt der Bonus für dieses Jahr die Hälfte, also 750 Euro. Ab dem nächsten Jahr wird der jährliche Bonus sogar auf 1.500 Euro erhöht. Die Arbeiterkammer stellt zwei Optionen vor, wer für den Bonus berechtigt ist und wie die Auszahlung erfolgt.

Zahlreiche Pflegegeldbezieher sind nicht Stufe 4

Die erste Option betrifft nahe Angehörige, die mindestens Pflegegeld der Stufe 4 erhalten, den Pflegebedürftigen zu Hause betreuen und aufgrund dieser Tätigkeit entweder selbst pensionsversichert sind oder weitere Versicherungsbeiträge leisten. Dies bedeutet, dass ein erheblicher Pflegebedarf vorliegen muss, um den Bonus zu erhalten. In dieser Variante wird der Bonus automatisch in monatlichen Teilbeträgen ausgezahlt, ohne dass ein eigener Antrag gestellt werden muss. Da die meisten der 460.000 Pflegegeldbezieher in Österreich Pflegegeld in den Stufen 1, 2 und 3 erhalten, ist der Bonus für sie nicht relevant.

Auch andere pflegende Angehörige haben Anspruch auf den Angehörigenbonus, sofern sie ein geringes Einkommen haben, das weniger als 1.500 Euro netto pro Monat beträgt. Allerdings müssen auch hier bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie zum Beispiel mindestens Pflegestufe 4 und ein gemeinsamer Haushalt mit dem zu pflegenden Angehörigen. Um den Bonus zu erhalten, muss ein Antrag gestellt werden und die Zahlung erfolgt monatlich. Der Bonus wird nicht auf die Sozialhilfe angerechnet und ist auch nicht pfändbar.