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NICHT ARBEITEN

Diese Personen sind im Lockdown freigestellt und bekommen trotzdem Geld

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein und Arbeitsminister Martin Kocher (v.l.n.r.) (FOTO: BKA/Florian Schrötter)

Seit Montag ist ganz Österreich zum vierten Mal im Lockdown. Dabei wurde nun auch eine alte Regelung wiederbelebt: Demnach dürfen sich gewisse Menschen bei vollen Bezügen vom Dienst freistellen lassen.

Nicht mehr arbeiten und trotzdem weiterhin das gesamte Geld kassieren: Dies ist im Lockdown wieder für bestimmte Personengruppen möglich! Wie das Arbeits- und Gesundheitsministerium am Freitag angekündigt haben, wird in diesem Lockdown wieder die im Juni 2021 ausgelaufene „Verordnung zur Dienstfreistellung von Personen mit schweren Vorerkrankungen“ als Übergangsregelung wiederbelebt. Heißt konkret: Menschen mit schweren Vorerkrankungen dürfen zuhause bleiben und trotzdem weiter ihre vollen Bezüge erhalten.

Risiko-Attest notwendig
Ab dem heutigen Montag haben Arbeitnehmer, die wegen ihrer gesundheitlichen Einschränkungen in die Risikogruppe fallen, wieder die Möglichkeit ein Risiko-Attest vorzulegen. Dieses befähigt sie dazu, in der Lockdown-Zeit zuhause zu bleiben. Allerdings muss der Arbeitgeber zunächst überprüfen, ob es die Möglichkeit zum Home Office, bzw. andere Schutzmaßnahmen direkt am Arbeitsplatz geben kann.

Sollte dies jedoch nicht der Fall sein, so können die betroffenen Arbeitnehmer freigestellt werden. Arbeitgeber erhalten in diesem Fall die Entgeltkosten zu 100 Prozent ersetzt. „Wir stellen damit sicher, dass Beschäftigte, die aufgrund der Pandemiesituation einem erhöhten Gesundheitsrisiko ausgesetzt sind, sofort Schutz erfahren“, so Arbeitsminister Martin Kocher.

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein ergänzt: „Der Schutz von Arbeitnehmern, die zu vulnerablen Gruppen zählen, in den Betrieben ist mir angesichts der aktuellen Infektionslage besonders wichtig. Diese Regelung hat sich bewährt und wird daher angesichts der aktuell steigenden Zahl der Corona-Infektionen rasch wieder in Kraft gesetzt.“

Um ab dem 22.11.2021 freigestellt zu werden, muss man ein neues Attest vorweisen. Das ärztliche Attest von einem vorherigen Lockdown ist nicht zulässig. Das neue soll ebenfalls vorerst nur für den Übergangszeitraum gelten. Sprich: Ab Dezember wird es für Atteste auf Basis der neuen gesetzlichen Regelung neue Voraussetzungen geben, die die Impfung stärker berücksichtigen wird.

Quellen und Links: