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ARBEITSMARKT

Dieses Verhalten führt zu einer Streichung des AMS-Geldes!

AMS
Die Liste der Gründe für eine Sanktion wird immer länger und die Behörden immer strenger!(FOTO: Arbeitsmarkservice)

Das AMS straft undisziplinierte und unmotivierte Arbeitssuchende. Die Anzahl der Strafen ist um 17 Prozent gestiegen.

Bereits im ersten Halbjahr 2019 hat das Arbeitsmarkservice, laut einem Artikel des „Standard“, 71.634 Strafen verhängt. Das ist eine Steigerung von 17 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Davon betroffen sind sowohl Bezieher des Arbeitslosengeldes als auch der Notstandshilfe. Grund für die Sanktionen ist mangelhaftes Bemühen, um den Anschluss an die Arbeitswelt.

Gestraft werden dabei konkret das Fernbleiben von Bewerbungsgesprächen oder absichtliches Verhalten, dass es verhindert eine Stelle zu erhalten. Auch weiteres „sabotierendes“ Verhalten wird gestraft, wie beispielsweise das Verlangen nach einem absolut unrealistischen Gehalt oder Bewerbungsschreiben in denen klar herauszulesen ist, dass man sich für überqualifiziert hält. Wer unentschuldigt von Schulungen fernbleibt, dem werden wird das Geld für diese Zeit gestrichen.

Laut dem „Standard“ Artikel soll „Sabotage“ und derartiges Verhalten im ersten Halbjahr 2019, um 40 Prozent gestiegen sein. Das Arbeitsamt versucht derzeit, den von der ehemaligen türkis-blauen Regierung eingeleiteten Vorschlag, Bewerber auch in andere Bundesländer zu vermitteln, durchzusetzen.