Ein Wiener Gynäkologe, Strafanzeige, Kassenstreit – und eine Ärztekammer, die schweigt. Der Fall wirft unbequeme Fragen auf.
Ein Wiener Gynäkologe steht im Mittelpunkt eines sich ausweitenden Verfahrens: Neben dem drohenden Verlust seines Kassenvertrags mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) wurde der Arzt von der Kasse im März auch strafrechtlich angezeigt. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien bestätigte gegenüber ORF Wien, dass die Anzeige derzeit geprüft werde. Dem Gynäkologen werden von einer Reihe von Patientinnen unter anderem unethisches Verhalten sowie mutmaßliche Doppelabrechnungen vorgeworfen.
Die ÖGK beabsichtigt, den Kassenvertrag mit Ende Juni zu kündigen – gegen diese Entscheidung hat der Arzt Einspruch erhoben. Ob die Anzeige in direktem Zusammenhang mit den mutmaßlichen Doppelabrechnungen steht, ließ die ÖGK offen. Der Rechtsvertreter des Gynäkologen, Christoph Völk, wies die Vorwürfe auf Anfrage zurück: Sein Mandant habe sich nichts zu Schulden kommen lassen, was eine Strafanzeige rechtfertigen würde.
Völk äußerte die Vermutung, die Anzeige diene ausschließlich dazu, „die Reputation meines Mandanten vor einer Verhandlung vor der Landesschiedskommission bezüglich seines Kassenvertrages zu schädigen“.
Vorwürfe gegen den Arzt
Der betroffene Arzt ist der Behörde nicht unbekannt. Vor zwei Jahren verhängte die Datenschutzbehörde eine Geldstrafe von 10.000 Euro gegen ihn, nachdem er die Erkrankung einer Patientin im Internet publik gemacht hatte – als Reaktion auf eine negative Bewertung. Darüber hinaus stehen mutmaßliche Doppelabrechnungen sowie die Verrechnung von Leistungen im Raum, die laut Vorwürfen nie erbracht wurden.
Zahlreiche Patientinnen, darunter auch Gesprächspartnerinnen von ORF Wien, berichten von übergriffigem und beleidigendem Verhalten des Arztes. Dieser bestreitet sämtliche gegen ihn erhobenen Vorwürfe.
ÖGK-Obmann Andreas Huss erklärte, dass bei nachweislichem Betrug das Vertragsverhältnis einseitig aufgelöst werden könne. Die rechtliche Grundlage für eine solche Kündigung ist im aktuellen Fall Gegenstand des Einspruchsverfahrens vor der Landesschiedskommission.
Kritik an der Kammer
Die Ärztekammer verweigerte auf Anfrage jeden Kommentar zur eingereichten Anzeige. Auch zur Frage, ob gegen den Arzt bereits Disziplinarverfahren eingeleitet worden seien, schwieg die Kammer und berief sich dabei auf das Ärztegesetz sowie das Gesundheitsministerium. Einem Bericht des Magazins „Dossier“ zufolge soll es jedoch bereits mehrere solcher Verfahren gegeben haben.
Die Wiener Patientinnenanwaltschaft übt deutliche Kritik an der Zurückhaltung der Kammer: „Das ist sicher mit den Maßstäben, die man an Transparenz, Patientenrechte und Patientensicherheit anlegt, nicht vereinbar. Hier braucht es eine gesetzliche Regelung.“ Das Gesundheitsministerium begründet die fehlende Offenlegung von Disziplinarverfahren mit dem Schutz der betroffenen Ärztinnen und Ärzte.