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Doppelstaatsbürgerschaft in Zukunft möglich!

Um eine Doppelstaatsbürgerschaft erwerben zu können, muss ein Antrag gestellt werden der unter strengen Voraussetzungen bewilligt wird. Der Antragssteller muss besondere Leistungen für Österreich erbracht haben oder dringliche Gründe zur Bewilligung vorlegen. Zusätzlich muss der fremde Staat der doppelten Angehörigkeit zustimmen.

Wird eine Person straffällig, muss dies ebenfalls in die Verhältnismäßigkeitsprüfung mit einbezogen werden. Auch bei IS-Kämpfern soll der Entzug der österreichischen Staatsbürgerschaft weiterhin möglich sein. Wer sich einer Terrororganisation oder einem fremden Militärdienst anschließt wird ebenfalls von der Angehörigkeit befreit.

Obwohl das Unionsrecht aus dem innerstaatlichen Recht hervorgeht, kam die Erkenntnis des Verwaltungsgerichthofs durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes. Der Fall einer Frau, die ihre österreichische Staatsbürgerschaft verloren hatte, brachte die Verhältnismäßigkeitsprüfung ins Rollen.