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BIS FEBRUAR 2021 VERLÄNGERT

Drei Wochen daheim: So bekommt ihr Corona-Sonderurlaub

Symbolbild (FOTO: iStockphoto)

Die Sonderbetreuungszeit für Eltern wird voraussichtlich bis Ende Februar 2021 verlängert. Ursprünglich wäre die Frist für die zusätzliche Betreuungszeit für Familien und pflegende Angehörige mit Ende September ausgelaufen.

Die Verlängerung ist vor allem für Eltern mit Kinderbetreuungspflichten interessant, sollte es im Herbst aufgrund von Corona-Fällen erneut zu Schul- oder Kindergartenschließungen kommen.

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wird am kommenden Freitag bei seiner Rede zur Lage der Nation verkünden, dass der Corona-Sonderurlaub für Eltern bis Ende Februar 2021 verlängert wird. Für die Verlängerung der Sonderbetreuungszeit hatte sich zuvor bereits die Arbeiterkammer ausgesprochen und auch Familienministerin Christine Aschbacher (ÖVP) hatte diesen Schritt bereits angekündigt. Laut Bundeskanzleramt hätten bereits 25.000 arbeitende Personen im ersten Durchlauf das Modell in Anspruch genommen.

Das bisherige Modell
Nach dem bisherigen Modell konnten sich Arbeitnehmer drei Wochen freinehmen, wenn sie wegen Schul- und Kindergartenschließungen keine Möglichkeit zur Betreuung von Kindern oder Behinderten hatten – allerdings nur wenn der Dienstgeber zustimmt. Die Betriebe bekamen im Falle einer Freistellung ihrer Mitarbeiter ein Drittel der Lohnkosten vom Staat ersetzt. Ausgenommen waren unter anderem öffentlich Bedienstete und freie Dienstnehmer.

Erneute Inanspruchnahme möglich
Die Sonderbetreuungszeit kann auch von Personen beantragt werden, die diese bereits in Anspruch genommen haben. Sie wurde auf die Dauer der Kurzarbeit – also bis Ende Februar 2021 – verlängert und kann wieder bis zu drei Wochen beansprucht werden. Wie bereits im ersten Durchlauf, bekommen Betriebe, die die Sonderbetreuungszeit ermöglichen, ein Drittel der Kosten zurückerstattet. Die Betreuungszeit kann wochen-, tage- und sogar halbtagsweise beansprucht werden.

Laut Regierung konnten bisher 30.000 Kinder, Menschen mit Behinderungen und Pflegebedürftige von der Regelung profitieren. Die Sonderbetreuungszeit wurde zu einem großen Teil von Frauen in Anspruch genommen. Rund zwei Dritteln beanspruchten diese. Bei den Männern waren es lediglich 34 Prozent, hieß es aus dem Bundeskanzleramt. Dennoch wolle die Regierung keinen rechtlichen Druck für die verstärkte Beteiligung der Väter an der Kinderbetreuung machen, so Aschbacher. Sie appellierte „an die Eigenverantwortung und Partnerschaftlichkeit“ und verwies – etwa auch in Sachen Karenz – auf das Prinzip der Wahlfreiheit.